Mieterhöhungen bei Wohnungen gedeckelt

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Ca. 85% der Berlinerinnen und Berliner wohnten, Stand 2010, in Mietwohnungen. Die nun in Kraft getretene Begrenzung der Mieterhöhung bei Bestandsmieten auf 15% innerhalb von drei Jahren statt zuvor 20%, betrifft damit etwa 1,2 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt.

Skeptiker vermuten, dass die neuen Regelung vermehrt Staffelmietverträge zur Folge haben wird. Diese wiederum wirken sich stärker als andere Mieterhöhungen auf den Berliner Mietspiegel aus.

Neben der Begrenzung von Mieterhöhungen plant der Berliner Senat derzeit auch, die Zahl der Ferienwohnungen zu reduzieren und nach Ansicht des Senates zweckentfremdete Berlin-Immobilien wieder dem Markt zuzuführen. Schätzungen zufolge gibt es bis zu 12.000 Ferienwohnungen in Berlin. Der Gesetzentwurf des Senators sieht vor, daß diesen Wohnungen eine Übergangsfrist von 2 Jahren eingeräumt wird. Dieser zeitlich befristete Bestandsschutz soll dem Senator zufolge den Eigentümern ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzurichten. 

Einige Berliner Bezirke sind mit eigenen Regelungen bereits vorgeprescht, so z.B. Friedrichshain-Kreuzberg, wo mit dem Instrument der „Prüfkriterien“ für sozialen Erhaltungsrechtsgebiete ( Gebiete gem. § 172 Baugesetzbuch – BauGB) der Nutzung von Wohnungen als Feriendomizil entgegengetreten werden soll. Wetergehende Informationen hierzu finden Sie hier.

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