Aus für Bleileitungen

Seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für den Bleigehalt im Trinkwasser. Für viele Altgebäude bedeutet dies eine Sanierung der Stränge, die vielfach noch aus Kaiser-Zeiten stammen.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für den Bleigehalt im Trinkwasser. Für viele Altgebäude bedeutet dies eine Sanierung der Stränge, die vielfach noch aus Kaiser-Zeiten stammen.

Mit dem neuen Grenzwert darf künftig die Marke von 10 Mikrogramm Blei je Liter Wasser nicht mehr überschritten werden. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte mit, dass Übergangsfrist für den Austausch von Bleileitungen in Gebäuden, die vor 1970 gebaut wurden ausläuft. Nach 1970 wurden keine Bleileitungen mehr verbaut. Bleirohre wurden in Berlin teilweise für Hausanschlussleitungen als auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden verwendet. Blei ein Nerven- und Blutgift. Es reichert sich im Körper an und ist vor allem für Kleinkinder, Säuglinge, Ungeborene und Schwangere gefährlich, da es die die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigt.

Die Hausanschlussleitungen liegen üblicherweise in der Verantwortung des Wasserversorgers und werden auch durch diesen ausgetauscht. Innerhalb des Gebäudes gehören die Rohre dem Hauseigentümer oder der Gemeinschaft, die für eine einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit sorgen und gegebenenfalls noch vorhandene Bleirohre austauschen muss. In der Hauptstadt betrifft dies eine Vielzahl von Berlin-Immobilien. Laut Staatssekretär Thomas Ilka müssen „Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren."

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