Berlin-Immobilien: Vermieter bekommen Kündigungen von Airbnb.

Zahl der angebotenen Ferienwohnungen in Berlin geht zurück. Airbnb "bereinigt" Angebot. Kurz vor Start einer neuen Phase des Zweckentfremdungsverbotes in der Hauptstadt kündigt Airbnb offenbar zahlreichen Gastgebern.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Das berichtet die "Zeit" in ihrer am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. In E-Mails, die der Wochenzeitung vorliegen, spricht das Unternehmen von einer Entscheidung "automatisierter Systeme".

Der "Zeit" gegenüber teilte Airbnb mit, man würde routinemäßig "Initiativen zur Qualitätssicherung" durchführen. Offenbar hat die jüngste Aktion bereits zu einem deutlichen Rückgang an angebotenen Berlin-Ferienwohnungen geführt. Wie das Portal "airbnbvsberlin" berichtet, ist die Zahl komplett vermieteter Wohnungen in Berlin von 11.000 im Februar 2016 auf etwa 6.700 im März gesunken. Ermittelt hat das Portal auch die Anzahl komplett vermieteter Berlin-Wohnungen von Betreibern, die mehr als nur eine Wohnung anbieten und damit möglicherweise kommerziell agieren. Diese hat sich sogar mehr als halbiert, von weit über 2.000 auf weniger als 1.000. Damit reduzierte sich auch der Anteil der womöglich kommerziellen Wohnungen am Gesamtangebot von 21 auf 15 Prozent. Im Mai 2014 hatte ihr Anteil sogar noch bei 30 Prozent gelegen.

Am 1. Mai startet eine neue Phase des sogenannten Zweckentfremdungsverbotes.

Wer keine Genehmigung für den Betrieb einer Ferienwohnung hat, darf seine Wohnung dann nicht mehr tage- oder wochenweise für eine Gesamtlänge von unter drei Monaten vermieten. Bereits seit zwei Jahren galt das im Prinzip, allerdings bekamen Vermieter, die sich registriert haben, eine zweijährige Übergangsfrist, die nun endet. Verantwortlich für die Kontrolle sind die Bezirksämter. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat pünktlich zum Start der neuen Phase ein einheitliches Formular zur Meldung von möglichen Gesetzesverstößen eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollen das Online-Formular nutzen, um die Bezirksämter auf mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot aufmerksam zu machen.

Im April war Christopher Lehane, "Head of Global Policy and Public Affairs" bei Airbnb, mit weiteren Vertretern des Unternehmens für ein Gespräch mit dem Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Engelbert Lütke Daldrup, zusammengekommen. Nach dem Treffen war klar, dass Berlin das Zweckentfremdungsverbot für private Ferienwohnungsvermietungen nicht lockern würde. Die Kündigungswelle bei Airbnb ist wohl in diesem Zusammenhang zu sehen. Daldrup hatte gefordert, die Plattform solle die Anbieter auf die Erforderlichkeit einer Genehmigung und auf die drohenden Bußgelder bei Gesetzesverstößen hinweisen. Außerdem will die Senatsverwaltung die Herausgabe von Daten über Ferienwohnungsvermieter in Berlin erreichen.

Vermietung von Berlin-Immobilien als Ferienwohnung nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die Vermietung einer Ferienwohnung in Berlin nur mit einer Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bezirksamt zulässig. Bislang konnten die Vermieter von lediglich 6.300 bei den Bezirksämtern angezeigten Ferienwohnungen noch von einer Übergangsregelung Gebrauch machen. Diese Regelung ermöglicht es den Vermietern, die angezeigten Berlin-Ferienwohnungen genehmigungsfrei bis zum 30. April 2016 zu vermieten. Nach diesem Stichtag sollen die Ferienwohnungen nach den Vorstellungen der Senatsverwaltung wieder der "normalen" Vermietung zu Wohnzwecken zugeführt werden. Darüber hinaus hat auch das Abgeordnetenhaus am 17. März 2016 einer von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel eingebrachten Änderung des Zweckentfremdungsverbotes zugestimmt. Das entsprechende Änderungsgesetz stellt beispielsweise klar, dass auch Zweitwohnungen nicht ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung als Ferienwohnung vermietet werden können. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, Anbieter von Internet-Wohnungsvermittlungsportalen zur Mitwirkung an den Ermittlungsarbeiten bei der Verfolgung illegaler Ferienwohnungen verpflichten zu können.

Das heißt, sie sollen künftig den Bezirksämtern Auskunft über die Anbieter von Berlin-Ferienwohnungen geben. Ob sich das gegen ausländische Anbieter wie Airbnb auch durchsetzen lässt, ist aber nicht sicher. Vorsorglich wurde zwecks Abschreckung schon mal die Höchstgrenze für Bußgelder bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot angehoben. Statt bislang 50.000 Euro können die Bezirksämter künftig einzelne Verstöße gegen das Verbot mit bis zu 100.000 Euro sanktionieren.

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