Viele Berlin-Immobilien sind noch asbestbelastet.

Wohnungsgesellschaften möchten in den kommenden Jahren tausende Wohnungen sanieren und vom Asbest befreien. Die Mieter sind derzeit nicht gefährdet.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Asbest noch in vielen Berliner wohnungen

Asbest, die ehemalige Wunderfaser im Brandschutz von Gebäuden, ist in Berlin offenbar noch immer in tausenden Wohnungen vorhanden. Allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bestehe bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei 3.836 Wohnungen Asbestgefahr, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in einer Drucksache (17/17 291). Besonders betroffen sind offenbar Wohnungen der GEWOBAG, aber auch degewo und WBM melden mehrere Hundert betroffene Wohnungen.
Amtliche Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter gibt es nicht. Auch bei den von der landeseigenen Berlinovo betreuten Apartments sind noch rund 3.200 Einheiten von Asbest betroffen. Es gehe dabei um die Fußböden und/oder den Fußbodenkleber. 800 seien bereits saniert worden. Eine Gefährdung der Mieter schließt die Berlinovo aus. Asbest kann in vielen Gebäudeteilen verbaut worden sein: Von Abwasserrohren über Fassadenplatten, die in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts als schick galten, in Böden, in Klebern, auf Balkonen und Dächern und einigem mehr.
Grund zur Panik? Nein, keinesfalls, wenn sachgemäß mit Asbest umgegangen wird, geht in den meisten Fällen keine unmittelbare Gefahr vom Stoff aus. Die Schwierigkeit: Ob ein Baustoff asbesthaltig ist oder nicht, ist mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Wohnungen, die nach 1996 erstellt wurden, sollten asbestfrei sein, denn 1993 trat das Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Deutschland in Kraft. In den Folgejahren kann es möglicherweise noch zur Asbesteinbringung gekommen sein.
Eigentümer von Wohngebäuden, sind nicht dazu verpflichtet, ihre Liegenschaften auf Asbest zu erkunden. Wenn Asbest festgestellt wurde, besteht jedoch eine sofortige Anzeigepflicht. Arbeiten dürfen nur unter Aufsicht ausgebildeter Sachkundiger ausgeführt werden, keinesfalls durch Mieter oder unkundige Firmen. Die Ausbildung von Sachkundigen kann wiederum nur durch autorisierte Einrichtungen erfolgen. Auch Arbeiten an schwach gebundenen Asbestbauteilen dürfen nur durch zugelassene Firmen erfolgen. Die Anforderungen an die Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren sind hoch. Besondere Vorgaben zu Schutzmaßnahmen von der Vorbereitung der Arbeiten bis zur Entsorgung des Materials und die Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden müssen eingehalten werden.
Für Eigentümer von Zinshäusern aus anfälligen Baujahren, empfiehlt es sich in den Bauunterlagen, sofern diese noch vorhanden sind, herauszufinden, ob Asbest verwendet wurde.

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