Seit 01. Januar City-Tax in Berlin

Übernachtungssteuer für Berlin-Besucher wird jetzt fällig. Seit 2014 sind Touristen und Besucher der Bundeshauptstadt verpflichtet 5 Prozent des Übernachtungspreises als City-Tax zu zahlen. Dies gilt aber nur für private Kurzbesuche.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

In Berlin gilt seit Jahresbeginn die City-Tax für private Übernachtungen. Berlin-Besucher müssen künftig 5 Prozent des Übernachtungspreises on-top bezahlen. Unberücksichtigt bleiben für die Berechnung der Taxe alle zusätzlichen Leistungen, die Besucher in Anspruch nehmen. So werden zum Beispiel Besuche in Wellnessbereichen und der Besuch an der Hotelbar nicht besteuert. Wer länger als 21 Tage am Stück in Berlin bleibt, muss für die Zeit nach diesem Zeitraum auch keine City-Tax zahlen.  

Die City-Tax greift nur bei privaten Berlin-Übernachtungen. Geschäftsreisende sind ausgenommen, müssen aber nachweisen, dass der Berlin-Besuch nicht privater Natur war. Wie man das am besten macht, erklärt die Senatsverwaltung für Finanzen auf diesem Link.

Der Senat rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro.

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