Aus für den Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-rot-grüne Landesgesetz für nichtig erklärt. Für den Berliner Senat ist dies die größte denkbare Niederlage. 

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

BVG kippt Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht hat das im Jahr 2020 in Stufen eingeführte Gesetz am 15.04.2021 gekippt. Das höchste deutsche Gericht teilte mit, der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt. Für eigene Gesetze der Länder gebe es daher keinen Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Noch keine klaren Zeichen für Erholung auf dem Angebotsmarkt

Die Reaktion der Vermieter auf das Ende des Mienendeckels lässt noch auf sich warten. Stand Ende Mai 2021 zeichnet sich zwar eine Normalisierung im Mietangebot ab, ohne jedoch zu einer spürbaren Entlastung zu führen. Die abwartende Haltung vieler Vermieter kann auch an der Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Mietspiegels liegen, der nun an die Entwicklung des bundesdeutschen Verbraucherpreis-Indexes gekoppelt wurde.

Zwei Jahre Unsicherheit auf dem Berliner Immobilienmarkt

Die Entscheidung war von den meisten Experten und von vielen Politikern, nicht nur aus dem liberalen und konservativen Lager, erwartet worden. Für den Berliner Senat ist die kurze Etappe ein Desaster. Insbesondere die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die das Vorhaben maßgeblich vorangetrieben hatte, steht nun gegenüber Millionen Berliner Mietern nicht nur mit leeren Händen da. Der Mietendeckel, der immer ein politisches Instrument und zu keinem Zeitpunkt ein regulatorisches war, wird nun dazu führen, dass viele Mieter unverschuldet bei ihren Vermietern in der Kreide stehen. Denn mit Kippen des Gesetzes müssen diese nun wieder die vereinbarte Miete aus dem Mietvertrag zahlen. Zwar hatte sogar die ausgeschiedene Senatorin und Initiatorin des Mietendeckels den Mietern dringend empfohlen, das gesparte Geld zurückzulegen; für den Fall der Fälle, womit die Senatorin Lompscher offensichtlich selbst immer gerechnet hatte. Im schlimmsten Fall müssen Mieter nun die aufgelaufene Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzahlen. Betroffen sind rund 1,5 Millionen Wohnungsmietverträge, die auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren wurden und unter denen ein großer Teil der Mieter auf Grundlage des Gesetzes die Miete reduziert haben.

Müssen Mieter einbehaltene Mieten zurückzahlen?

Hier heißt es ganz klar: Ja. Der Mietendeckel war ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Den Mietern wurde ein faules Ei ins Nest gelegt. Die Situation wurde dadurch verschärft, dass das BVG einem Eilantrag von Vermietern zur Aussetzung des Gesetzes nicht zugestimmt hat. Dieser hatte zum Ziel, das Gesetz bis zu einer Entscheidung auszusetzen.

Wenn in der Zeit des Mietendeckels Mietverträge mit zwei Mieten abgeschlossen wurde, muss der Mieter jetzt die höhere Miete zahlen?

Ja. Und darüber hinaus auch einbehaltene Mieten. Denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt auch, dass Mieten, die nach BGB vertraglich wirksam vereinbart wurden, aber bislang nicht gezahlt wurden, nun greifen. Dem Vermieter steht damit ein Nachforderungsanspruch zu.

Bis wann müssen die Mieten nachgezahlt werden?

Nach der Entscheidung des Gerichts, haben Millionen von Haushalten jetzt Mietschulden. Mietschulden müssen im Prinzip sofort beglichen werden, wenn keine Kündigung drohen soll. Aber: Die Vermieter in Berlin sind, anders als die Legende des rot-rot-grünen Senats, eben keine schlechten Vermieter. Es ist damit zu rechnen, dass es in vielen Fällen zu einer gütlichen Einigung zwischen Vermietern und Mietern kommen wird.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter und detaillierter informieren.

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