Senat einigt sich mit "Initiative Mietenvolksentscheid"

Ursprünglich wollte die Initiative eine Gesetzesänderung über einen Volksentscheid herbeiführen - jetzt haben sich die Initiatoren der Bürgerinitiative mit der Senatsverwaltung auch so geeinigt.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Demnach sollen unter anderem die Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens gekappt werden. Wer mehr bezahlen müsste, bekommt einen Zuschuss vom Land Berlin.

Der wohnungspolitische Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) wird im Gesetz verankert. Sie sind sowohl für die breiten Schichten der Bevölkerung da als auch für diejenigen, die sich auf dem Markt nicht selbst versorgen können. Teile des bestehenden Mietenbündnis‘ - wie die Kappung von Mieterhöhungen - werden ebenfalls im Gesetz verankert. Bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen müssen die WBG künftig zu mindestens 55% an WBS-Berechtigte vermieten. Die WBG sollen weiterhin neu bauen, ankaufen, modernisieren und instand halten. Mindestens 30% ihrer Neubauwohnungen müssen als Sozialwohnungen gefördert werden. Das Eigenkapital der WBG wird laut der Einigung zudem erhöht. Es wird gesetzlich garantiert, dass die erzielten Überschüsse weiterhin in vollem Umfange im Unternehmen bleiben, um damit Neubau, Ankauf, Sanierung und Mietendämpfung zu finanzieren. Darüber hinaus werden weiter landeseigene Grundstücke an die WBG übertragen. Sollte das Berliner Abgeordnetenhaus das zu überarbeitende Gesetz so beschließen, werden für die darin enthaltenen Maßnahmen über fünf Jahre rund 1,4 Milliarden Euro aufgewendet. Davon entfallen rund 200 Millionen Euro auf den Mietausgleich, rund 300 Millionen Euro auf die Eigenkapitalerhöhung, rund 900 Millionen Euro auf die Neubauförderung und weitere 40 Millionen Euro auf die Modernisierungsförderung.

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