Haushaltsnahe Dienstleistungen

Putzfrau und Gärtner sind steuerlich absetzbarHaushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Vorrausgesetzt Sie bewahren Quittungen und Kontoauszüge auf.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Die Ausgaben für sogenannten "haushaltsnahe Dienstleistungen", also z.B. die Reinigung Ihrer Wohnung in Berlin können Sie von der Steuer absetzen. Achten Sie jedoch darauf, den Dienstleistern das Geld für den Service nicht bar in die Hand zu drücken, sondern die Beträge zu überweisen. Bewahren Sie Quittungen und Kontoauszüge auf. Denn das Finanzamt erkennt üblicherweise keine Barzahlungen an.

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