Mietspiegel 2021 nach Verbraucherpreisindex

Senat wendet Verbraucherpreisindex auf den Mietspiegel an und legt Durchschnittsmiete bei 6,97 EUR/m² fest. 

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Mietspiegel 2021 wird zur Miettabelle 2021

Der Berliner Senat sorgt mit einer neuen Methode beim Mietspiegel 2021 erneut für Streit. Erstmalig wird der Mietspiegel von 2019 nun anhand des deutschlandweiten Verbraucherpreisindex fortgeführt, anstelle einer umfassenden Datenerhebung. Das Ergebnis ist eine Miettabelle mit fehlendem Bezug zum Berliner Wohnungsmarkt. Die Tabellenlösung setzt den bundesweiten Index von 1,1 Prozent an. Hätte man den Preisindex für Wohnungsmieten in Berlin herangezogen, läge die Steigerung bei 2,1 Prozent (2018 auf 2020).

Was ist der Mietspiegel

Das zweijährlich vom Senat herausgegebene Werk, soll Auskunft über ortsübliche Vergleichsmieten in Berlin geben. Der Mietspiegel weist für Wohnungen in Abhängigkeit vom Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung Spannenwerte aus. Vermieter müssen Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen anhand des Mietspiegels begründen. Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten um maximal 15 Prozent angehoben werden, den Mietspiegelwert dabei aber nicht überschreiten. Bei neuen Mietverträgen können Mieter anhand des Mietspiegels prüfen, ob die Forderungen der Vermieter berechtigt sind. Hier gilt für Vermieter eine Toleranzschwelle von zehn Prozent über Mietspiegelwert.

Mietspiegel ist Mietendeckel light

Nach dem abrupten Ende des Mietendeckels verpasst der Berliner Senat die Chance, die insgesamt gebremste Mietentwicklung in Berlin zu nutzen, um die aufgeheizte Stimmung in der Stadt zu beruhigen. Ähnlich sehen das auch die Vermieterverbände, die zwar immer an der Erarbeitung des Mietspiegels beteiligt werden, diesmal aber ihre Unterschrift verweigern. Der Senat indes sagt, es sei rechtlich zulässig, den Mietspiegel 2019 auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland fortzuschreiben. In einer Erklärung auf der Seite der Senatsverwaltung heißt es, dass mit der Steigerung der Mietspiegelmieten in Höhe der allgemeinen Lebenshaltungskosten sichergestellt werde, dass die Mieten um lediglich 1,1 Prozent steigen und weiter, dass das Land konsequent bestehenden rechtlichen Spielraum nutze, um Mieterhöhungsmöglichkeiten zu begrenzen.

Wahrheit auf nächste Legislaturperiode verschoben

Tatsächlich sind die Mieten in Berlin zuletzt  deutlich langsamer gestiegen als in den Vorjahren. Auch eine Durchschnittsmiete von knapp unter 7 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nettokalt ist ein Beleg dafür, dass der Wohnungsmarkt in Berlin nicht überteuert ist. Was fehlt, sind Wohnungen. Um den niedrigen Basiswert zu halten, wendet der Senat mehrere Kniffe an: Er setzt im äußerst heterogenen Wohnungsmarkt Berlin mit dem bundesweiten Verbraucherpreisindex einen homogenisierten Minimalwert an. Außerdem setzt er darauf, dass die Zurückhaltung der Vermieter bei Mieterhöhungen anhält, der Zuzug nach Corona nur langsam wieder anzieht und das im Mietendeckelzeitraum fast eingefrorene Mietangebot schnell wieder steigt. Insgesamt weicht die Mietenpolitik damit auch unter Stadtentwicklungs-Senator Sebastian Scheel nicht von der Richtung seiner Vorgängerin ab, den Markt um jeden Preis zu regulieren, statt durch mehr Wohnraum zu entspannen.

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