Neues Maklerrecht seit 23.Dezember 2020

In den letzten Dezembertagen ist das neue Maklerrecht in Kraft getreten. Kernpunkt der Reform ist aus Verbrauchersicht die Provisionsregelung. Die Novelle ist eine gute Nachricht für Makler und Kunden.   

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Maklerleistungen werden vergleichbar

Jahrzehntelang wurde die Maklerprovision in vielen deutschen Metropolregionen einseitig vom Käufer getragen. Diese Zeiten sind nun vorbei. Ab 23. Dezember schreibt das neue Maklerrecht im privaten Wohnungsmarkt eine hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer vor. Wir begrüßen diese überfällige Regelung als großen Fortschritt, nicht nur für Sie als unseren Kunden, sondern auch für Maklerhäuser. Denn mit der Provisionsgerechtigkeit steht nicht mehr die Höhe der Provision im Vordergrund, sondern die Leistungsfähigkeit der Makler, Services und Knowhow. Als Guthmann Estate sprechen wir uns seit Jahren dafür aus, dass Maklerleistungen nicht einseitig verteilt werden. Viele unserer Verkäufer, insbesondere aus dem Ausland, folgen unserer Ansicht und bezahlen gerne einen Teil der Provision als Honorierung für unsere Dienstleistungen. 

Vorteile für alle Parteien

Das neue Maklerrecht bringt einige Vorteile für Käufer, Verkäufer und Makler.

  • Für den Käufer wird eine gefühlte Ungerechtigkeit beseitigt, nämlich dass er einseitig für eine Leistung bezahlen muss, die letztlich von beiden Seiten, also Käufer und Verkäufer in Anspruch genommen wird. 
  • Eine Halbierung der Maklerkosten für den Käufer bedeutet eine signifikante Reduzierung der Kaufnebenkosten bei gleicher Leistung. Die Einsparung macht sich durch einen geringeren Einsatz von Eigenkapitalmitteln bemerkbar. 
  • Es wird Transparenz hergestellt, da die Provision immer hälftig zu teilen ist. Damit wissen Käufer und Verkäufer immer, was die andere Seite gezahlt hat. Diese Transparenz hat es zuvor nicht gegeben.
  • Gleichzeitig läßt das Gesetz eine einseitige Beauftragung zu, zum Beispiel durch Erteilung eines Suchauftrages durch den Kaufinteressenten oder bei Bauträgerprojekten, die meist die Makler- und Vermarktungskosten inkludieren.

Mit "Provisionsfrei für Verkäufer" zu werben ist vorbei

Einige große Maklerverbunde haben bis zuletzt aggressiv um Aufträge geworben, indem sie auf die einseitige Provisionsverteilung hingewiesen haben. Diese Zeiten sind vorbei. Ab jetzt geht es um das Wesentliche: Die Qualität der Maklerleistungen, die Qualifikation des Maklers und um den gemeinsamen Erfolg. Denn eine hälftige Teilung der Maklerprovision führt zu einem Interessenausgleich, zu mehr Transparenz und Kostengerechtigkeit.

Makler können sich auf ihren Kernfunktion besinnen

Das neue Maklerrecht hat auch für Makler unbestreitbare Vorteile. Durch seine Dopelltätigkeit für Käufer und Verkäufer unterliegt er weit weniger als zuvor einem Interessenkonflikt. Er wird seiner eigentlichen Rolle gerecht, die es ist, für beide Parteien einen sicheren Verkauf, eine gründliche Prüfung der Immobilie und des Marktumfeldes, eine ausgewogene Beratung und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis herbeizuführen. 

Verkäufer und Käufer beteiligen sich mehr als zuvor an Vermarktungskosten

Seit Jahren steigen, weitgehend ignoriert von den Marktteilnehmern, die Kosten für die Vermarktung von Immobilien. So sind die Preise für Insertionen oder Pakete in den gängigen Börsen in 10 Jahren um etwa 1000 Prozent gestiegen. Insbesondere in heißen Immobilienmärkten mit regem Angebotsmarkt, sind Vermittler darauf angewiesen, die zu vermakelnde Immobilie möglichst sichtbar zu halten. Die Kosten je Einheit gehen schnell in den vierstelligen Bereich, wenn Sonderplatzierungen, Inserate in Printmedien und Kampagnen auf Facebook, google oder anderen Plattformen die Angebote bekannt machen sollen. Diese Kosten wurden zuvor vom Makler getragen und später über die (meist) einseitige Provision auf den Käufer umgelegt. Mit der Provisionsteilung trägt der Verkäufer nun direkt zu diesen Kosten bei und bezahlt den Makler nicht mehr nur durch den Vermarktungsauftrag.   

Neues Maklerrecht: Warum wir uns wirklich freuen

Tatsächlich freuen wir uns über jeden Vermarktungsauftrag. Aber wir freuen uns umso mehr, wenn dieser Auftrag aufgrund der bekannten und bewiesenen Qualität unserer Arbeit zustande kommt, und nicht über eine einseitige Bürde unserer Provision für den Käufer. Das Maklerrecht hat für uns als Immobilienmakler in Berlin aber auch Nachteile. So ergibt sich aus der Regelung ein verlängerter Zahlungslauf und mehr Bürokratie. Das sind Nachteile, die wir gerne in Kauf nehmen, weil die Guthmann Estate GmbH seit vielen Jahren als eine für Erfolg, Qualität, Service und Seriosität anerkannte Firma ist, die ihren Fokus zu einhundert Prozent auf die Kunden legt. Und das sind Käufer und Verkäufer.

Wir freuen uns auf Ihren Vermarktungsauftrag. 

schliessen