Der politische Konsens: Verlängerung statt Verschärfung
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zukunft der Mietpreisbremse regelt. Der Kern der Einigung ist eine Verlängerung der bestehenden Regelungen aus § 556d ff. BGB. Das Ziel ist, das Instrument bis zum Jahr 2029 beizubehalten.
Entscheidend ist jedoch, was nicht im Gesetzentwurf steht: Die zuvor avisierte Verschärfung ist vom Tisch. Konkret bedeutet dies, dass die Mietpreisbremse nicht, wie von der SPD gewünscht, auf Wohnungen ausgeweitet wird, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ausnahmen für Neubauten und umfassende Modernisierungen bleiben ebenfalls unangetastet.
Der Konflikt zwischen Mieterschutz und Investitionsklima: Die Entscheidung ist das Ergebnis einer anhaltenden Debatte, die von zwei gegensätzlichen Positionen geprägt ist. Im linken Parteienspektrum wird die Mietpreisbremse als unabdingbares Instrument gesehen, um Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mietsteigerungen bei einem Wohnungswechsel zu schützen und Verdrängungseffekte zu mildern. Kritiker führen an, dass die weitreichende Deckelung der Mieten Investitionen unrentabel macht. Dringend benötigter Neubau und Modernisierungsmaßnahmen bleiben aus, das Wohnungsangebot wird verknappt.
Was die Entscheidung für die Praxis bedeutet
Für Mieter und Vermieter in Regionen mit einer geltenden Mietpreisbremsen-Verordnung bedeutet der Beschluss eine Fortführung des Status quo. Die bekannte Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen behält ihre Gültigkeit.
Die Entscheidung für eine reine Verlängerung ohne Verschärfung hat möglicherweise ein kürzeres politisches Verfallsdatum als den 31.12.2029. Arbeitsgruppen, insbesondere im Justiz- und Bauministerium, arbeiten aktuell an einem Gesetz, das den Bereich der möblierten Vermietung ins Visier nimmt. Ziel ist, dass Vermieter den Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesondert ausweisen und begründen müssen. Dadurch soll es für Mieter nachvollziehbar werden, ob die zugrundeliegende Kaltmiete die Mietpreisbremse einhält. Dieses Gesetzesvorhaben befindet sich aktuell in Arbeit. In der politischen Debatte ist weiterhin, die Hürden zur Verfolgung von Mietwucher zu senken. In der Vergangenheit gab es dazu bereits Initiativen aus dem Bundesrat, die jedoch nicht umgesetzt wurden.