Was die Menschen aus den Großstädten ins Grüne lockt, sind nicht nur Natur, Ruhe, günstigere Unterkünfte, eine gute WLAN-Verbindung und viel Platz zum Arbeiten.
Lange wurde an dem Gesetzentwurf gefeilt. Seit dem 01.12.2020 ist die WEG Reform 2020 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
In den letzten Dezembertagen ist das neue Maklerrecht in Kraft getreten. Kernpunkt der Reform ist aus Verbrauchersicht die Provisionsregelung. Die Novelle ist eine gute Nachricht für Makler und Kunden.
Dem Berliner Immobilienmarkt ist das Wort "Krise" bekannt. Wer im Jahr 2020 die Spekulationsfrist überwunden, und Bestände danach angesichts der Entwicklungen noch ein paar Jahre gehalten hat, weiß seit 2007/2008, dass eine Krise auch immer eine Chance ist. Gilt das auch für die Zeit nach Corona? Eine Analyse.
Die Corona-Krise wird zu Liquiditätsengpässen bei Mietern in Berlin führen. Bundesregierung und Berliner Senat steuern mit Schutzschirmen und Programmen dagegen. Wer ist besonders gefährdet?
Eine Reflexion zur linken Dialektik in Berlin. Der Beitrag von Geschäftsführer Peter Guthmann erscheint in der Zeitschrift Das Grundeigentum. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlages.
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - MietenWoG Bln - besser bekannt als “Mietendeckel” ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Berliner Vermieter müssen schnell reagieren. Eine Roadmap.
Am 30. Januar wurde das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung", kurz "Mietendeckel" im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt Anfang Februar tritt das Gesetz in Kraft. Die wichtigsten Paragraphen, versteckte Fallstricke, Bußgeld-Risiko. Eine detaillierte Besprechung des Mietendeckels, hier.
Wer wohnen will, braucht eine Wohnung. Leider reichen Geduld, Glück und ein Job bei der Wohnungssuche in Berlin aber nicht mehr aus. Erstaunlich: Fast 126.000 Wohnungen in Berlin stehen leer.
Der Mietendeckel ist beschlossen. Per Gesetz sollen die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 entstanden sind, für fünf Jahre eingefroren werden. Betroffen sind auch Neuvermietungen, bei denen nicht mehr der Mietspiegel 2019 angesetzt wird, sondern die neuen Obergrenzen aus der Senatstabelle. Alle Informationen hier.