Seit dem ersten Juni 2015 ist das Gesetz zur Mietpreisbremse Juni 2015 in Kraft. Ziel des Gesetzes zur „Mietpreisbremse“ ist das Bremsen des Anstieges der Mieten vor allem in gefragten Lagen von Großstädten. Wo immer mehr Menschen hinziehen, wird der Wohnraum knapper und damit meist auch teurer.
Das Land startet eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den ohnehin schon stark regulierten Wohnungsmarkt in Berlin noch stärker zu kontrollieren.
Wenn es nach der Berliner Landesregierung geht, sollen Vermieter von Berlin-Immobilien künftig Mieterhöhungen nur noch alle 4 Jahre und nicht wie bisher alle 3 Jahre durchführen können. Das Land startete eine entsprechende Bundesratsinitiative, wonach in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf die sogenannte Kappungsgrenze bei normalen Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren verschärft werden soll. Bislang konnten Vermieter schon alle drei Jahre die Miete erhöhen - allerdings nur, solange diese unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Die Verlängerung der Frist auf vier Jahre ist aus Sicht des Berliner Mietervereins "ein Schritt in die richtige Richtung, um auch bei bestehenden Mieterverhältnissen den Mietenanstieg zu bremsen". Bislang ist der Mieterverein unzufrieden, weil die Mietpreisbremse ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten in Berlin v
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die sogenannten "Bürgerleitlinien" zur Zukunft des Areals zwischen Fernsehturm und Spree fraktionsübergreifend beschlossen. Die Volksvertreter nahmen das Ergebnis der "Stadtdebatte Berliner Mitte" nicht nur wie ursprünglich angedacht zur Kenntnis, sondern machten es sich durch einen formalen Parlamentsbeschluss sogar zu Eigen. Laut der "Bürgerleitlinien" soll die Berliner Mitte künftig "ruhiger" werden.
Nettokaltmieten auf Berliner Immobilienmarkt Mai 2016 um 0,6 % gestiegen. Preisauftrieb leicht über Inflationsrate mit 0,3 %. Nebenkosten erneut gesunken.
Wenn es nach dem Berliner Mieterverein geht, dann sollen künftig deutlich mehr Sozialwohnungen entstehen. Zweidrittel aller Neubauten der städtischen Wohnungsunternehmen sollten zur Kategorie dieser günstigen Wohnungen für finanzschwache Mieter gehören.
EU-Kommission soll Berliner Gesetz unter die Lupe nehmen. Europäischer Verband EHHA (European Holiday Home Association) kündigt an, Berlin bei EU-Kommission wegen Ferienwohnungsgesetzes anzuzeigen
15.000 bis 20.000 Wohnungen pro Jahr sind nach Ansicht des IVD Berlin-Brandenburg zu wenig. Um Bedarf zu decken müssen weit mehr Wohnungen in Berlin gebaut werden. So der IVD.
Die Bauaufsichtsbehörden des Landes Berlin haben in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 deutlich mehr Wohnungsneubauten genehmigt - der Dachgeschossausbau scheint aber mittlerweile ausgereizt, hier ging die Zahl der Genehmigungen deutlich zurück.