Erbengemeinschaften

Wir bieten Erbengemeinschaften strategische Beratung und Mediation sowie und hochwertigste Transaktionsberatung

Beratung anfordern

Sie haben eine Immobilie geerbt. Was ist zu tun?

Das Wichtigste in dieser emotionalen Situation ist eine neutrale, fundierte und für alle Interessen offene Beratung. Kommen Sie zu uns.

  • Immer in einem Boot?
    Lösungen in Konfliktsituationen
  • Transparenz für alle Parteien
    Unsere Arbeit ist ein offenes Buch
  • Belastbare Daten
    Information schafft Vertrauen
  • Win-Win-Situationen 
    Keine Verlierer unter Erben

Vertrauen unter Erben und in der Familie ist das vorrangige Ziel bei Erbschaften. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, helfen wir Ihnen mit Sicherheit und Ruhe. Wir zeigen Wege auf, die nicht Verlust, sondern Mehrwert bedeuten. Erste Fragen beantworten wir unten in den FAQ.

Phil Gries, Head of Sales

Unsere Leistungen im Detail – maßgeschneidert für Sie.

Sachlich, fundiert und mit ruhiger Hand. Wir wahren die Interessen aller Beteiligten.

Nicht immer in einem Boot

Erbengemeinschaften haben nicht immer eine Verbindung auf ewig. Oft gehen die Interessen auseinander. Verkaufen, teilen oder halten? Wir beraten behutsam und im Interesse aller Beteiligten. Für jede Konfliktsituation gibt es Lösungen, die wir aufzeigen.

Klare Perspektiven

Wir zeigen alle Optionen und geben präzise Einschätzungen für einen teilweisen oder ganzen Verkauf, für eine Teilung und Umverteilung. Unsere sensible Beratung schafft Vertrauen unter den Beteiligten. Wir analysieren schlüssig und präzise.

14 Jahre Erfahrung

Profitieren Sie von unserer Erfahrung, Beständigkeit und unserem hervorragenden Ruf. Seit 2006 arbeiten wir erfolgreich auf dem Berliner Immobilienmarkt. Wir führen keine rechtliche Beratung durch, vermitteln aber gerne an kompetente Experten.

Familienvermögen und Erbengemeinschaften

Aus der Zäsur einen Neustart machen.

Für viele Erben stellt sich irgendwann die Frage, wie, wann und zu welchen Konditionen man eine geerbte Immobilie verkaufen kann. Was aber, wenn nicht alle Erben den Exit suchen? Wenn die Fronten zwischen Erben sich verhärten, drohen Auseinandersetzungen, die möglicherweise vor Gericht enden und Freundschaften, Nerven und Geld kosten. Wir helfen Ihnen Reibungspunkte zu lokalisieren und zu lösen. Wir erarbeiten individuelle Antworten auf die drängenden Fragen aller Beteiligten. 

Häufig gestellte Fragen

Ein geerbtes Mehrfamilienhaus in eine WEG umwandeln. Geht das?

Nach Teilung des Objekts nach §8 WEG und mit grundbuchlicher Zuteilung (Zuordnung nach dem Hamburger Modell) steht es den "neuen" Eigentümern frei, über ihr Eigentum zu verfügen. Dabei gibt es für Erben einiges zu bedenken. Gibt es noch abzulösende Forderungen? Bei der Zuordnung von aus einer Teilung entstandenen Wohnungen sind oft noch bestehende Finanzierungen abzulösen. Es kann vorteilhaft sein, vor der Zuteilung direkt aus dem bestehenden Vermögen zu veräußern. Letzteres kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Auch bei den Kosten der Auflassungsvormerkung und Eintragung ins Grundbuch gibt es Einsparpotenziale. Eine Zuteilung aus einer familiären Teilung löst zudem kein Mietervorkaufsrecht im Sinne des § 577 BGB aus. Wir führen keine rechtliche Beratung durch, informieren aber gerne über grundsätzliche Regelungen.

Wir haben ein Haus geerbt. Müssen wir Steuern zahlen?

Bei steuerliche Angelegenheiten ist Ihr Steuerberater sicher die beste Adresse. Grundsätzlich werden geerbte Immobilien wir andere vererbte Vermögen behandelt.  Das Ihre Immobilie der Erbschaftsteuer unterliegt bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch Steuern fällig werden. Für die nächsten Angehörigen gelten Freibeträge, die vom ermittelten Wert der Immobilie in Abzug gebracht werden. Für Erben erster Ordnung liegen die Freibeträge derzeit bei EUR 500.000 Euro für Ehepartner, bei 400.000 Euro für jedes Kind und für Enkel bei 200.000 bis 400.000 je nach Situation. 

Nach den Abzügen gelten dann unterschiedliche Steuersätze für das überschüssige Vermögen. Derzeit sind dies 7 Prozent auf die ersten 75.000 Euro, 11 Prozent auf den Wert von 75.000 bis 300.000 Euro und 15 Prozent  auf den Wert von 300.000 bis 600.000 Euro. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Unsere Beratung ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater. 

Ich habe eine Immobilie geerbt. Was kostet mich das?

Eine Immobilie zu erben kann Einkünfte mit sich bringen, aber auch Kosten. Dabei gibt es vollkommen unterschiedliche Bereiche. Haben Sie das elterliche Haus geerbt, geht es primär um laufende Kosten für das Haus und die Gebühren, die im Zuge der Abwicklung der Erbschaft entstehen. So müssen Sie mit Kosten für den Erbschein rechnen, die von der Höhe des Immobilienwertes abhängen. Auch für die grundbuchliche Bereinigung entstehen Gebühren, die entfallen, wenn Sie die Umschreibung innerhalb von 2 Jahre vornehmen. Sollten Sie eine vermietete Immobilie geerbt haben, sind Sie als neuer Eigentümer für die Bewirtschaftungskosten und für bestehende Verpflichtungen verantwortlich. Wird das Haus von einer Hausverwaltung betreut, sollten Sie sich über die wirtschaftliche Situation instruieren lassen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen. 

Ich habe nicht alleine geerbt. Was nun?

Gibt es mehr als einen Erben, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft wird im BGB als Rechtsform geregelt. Erbengemeinschaften bestehen oft konfliktfrei über lange Zeiträume. Verlangt ein Miterbe, und zwar egal wie groß sein Erbanteil ist, die Auflösung, kommt es zur Erbauseinandersetzung. Meist ist es der Wunsch eines Erben, die Immobilie, bzw. seinen Anteil am Erbgegenstand, wirtschaftlich zu verwerten. Wenn sich die Erben außerdem nicht einig über den Gesamtwert und die entsprechenden Anteile sind, gib es häufig Streitereien, die gerichtlich geklärt werden müssen. Wir klären zu jeder Phase der Auseinandersetzung und gerne auch vor einer Auseinandersetzung, welchen Marktwert die geerbte Immobilie hat. Oft kann eine Teilung nach WEG die Lösung bringen. In diesem Fall wird ein teilungsfähiges Objekt in Wohneigentum (Wohnungen) geteilt. Die Erben, die dann jeweils zu Eigentümern in einer Gemeinschaft werden, können dann frei und individuell entscheiden, was mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen geschehen soll.

Natürlich bleibt auch immer die Möglichkeit des Globalverkaufes. Das heißt, die Immobilie wird als Ganzes verkauft und der Erlös wird geteilt.

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