Liebe LeserInnen.
Der Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eigentümer und Investoren können nun wieder mit Rechtssicherheit in Berlin rechnen. Alle Informationen auf dieser Seite dienen nur noch zu Ihrer Information.
- Mietendeckel verstehen
Was wird geregelt? - Eigene Situation analysieren
Wir beraten Sie - Halten oder verkaufen?
Mit Sachverstand entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat die ideologisch geprägte Wohnungspolitik in Berlin in die Schranken gewiesen und den Berliner Mietendeckel abgewiesen. Was Sie als Eigentümer nun brauchen sind Detailwissen und Konzepte für Ihre Immobilien in Berlin. Wir zeigen Optionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Sie. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche, individuelle und kostenlose Beratung.
Informierte Eigentümer sind sichere Eigentümer
Wir kennen jedes Detail zum Mietendeckel. Erfahren Sie alles über Folgen, Pflichten und Handlungsoptionen.
Information
Nichts genaues weiß man nicht? Nicht mit uns! Wir vermitteln Ihnen die wesentlichen Punkte des Gesetzes und sprechen Empfehlungen aus.
Verbot
Das Gesetz zum Mietendeckel ist ein Verbotsgesetz. Als Vermieter werden Sie in die Pflicht genommen, von sich aus bestimmte Schritte zu unternehmen. Wir sagen, was zu tun ist.
Detailwissen
Detailwissen ist das oberste Gebot. Das gilt für den Umgang von Eigentümern mit Mietern, für den Verkauf und gleichermaßen für Ihre Haltestrategie. Welchen Weg Sie gehen, entscheiden Sie. Wir flankieren Ihre Entscheidung mit Know-How.

Häufig gestellte Fragen und Beispiele
Merkmal | EUR/m² (+/-) |
---|---|
Ist-Miete Nettokalt | 11,5 |
Baujahr: 1905 | 6,45 |
Mittlere Wohnlage | 0,09 (-) |
Wohnwert erhöhende Merkmale (3 von 5) | 1,00 (+) |
Summe zulässige Grundmiete | 7,36 |
Überschreitung 20 % | 1,47 |
Maximal zulässige Miete (120 %) | 8,83 |
Differenz zu Ist-Miete | 2,67 |
Sie müssten die Miete von EUR/m² 11,50 auf EUR/m² 8,83 herabsetzen.
Merkmal | EUR/m² (+/-) |
---|---|
Baujahr: 1905 | 6,45 |
Mittlere Wohnlage | 0,09 (-) |
Wohnwert erhöhende Merkmale (3) | 1,00 (+) |
Summe zulässige Grundmiete = Maximal zulässige Miete | 7,36 |
Differenz zur letzten Miete | 4,14 |
Das sind die Mietobergrenzen
Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung | Mietpreis pro Quadratmeter |
---|---|
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,45 Euro |
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,00 Euro |
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 3,92 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,27 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,22 Euro |
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 4,59 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,08 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,62 Euro |
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad | 5,95 Euro |
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,04 Euro |
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad | 8,13 Euro |
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad | 9,80 Euro |
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