Der Mietendeckel ist gescheitert

 

Liebe LeserInnen.

Der Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eigentümer und Investoren können nun wieder mit Rechtssicherheit in Berlin rechnen. Alle Informationen auf dieser Seite dienen nur noch zu Ihrer Information.

  • Mietendeckel verstehen
    Was wird geregelt?
  • Eigene Situation analysieren
    Wir beraten Sie
  • Halten oder verkaufen?
    Mit Sachverstand entscheiden
Almut Guthmann

Das Bundesverfassungsgericht hat die ideologisch geprägte Wohnungspolitik in Berlin in die Schranken gewiesen und den Berliner Mietendeckel abgewiesen. Was Sie als Eigentümer nun brauchen sind Detailwissen und Konzepte für Ihre Immobilien in Berlin. Wir zeigen Optionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Sie. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche, individuelle und kostenlose Beratung. 

Dipl.-Ing. Almut Guthmann, Geschäftsführerin

Informierte Eigentümer sind sichere Eigentümer

Wir kennen jedes Detail zum Mietendeckel. Erfahren Sie alles über Folgen, Pflichten und Handlungsoptionen.

Information

Nichts genaues weiß man nicht? Nicht mit uns! Wir vermitteln Ihnen die wesentlichen Punkte des Gesetzes und sprechen Empfehlungen aus. 

Verbot

Das Gesetz zum Mietendeckel ist ein Verbotsgesetz. Als Vermieter werden Sie in die Pflicht genommen, von sich aus bestimmte Schritte zu unternehmen. Wir sagen, was zu tun ist.

Detailwissen

Detailwissen ist das oberste Gebot. Das gilt für den Umgang von Eigentümern mit Mietern, für den Verkauf und gleichermaßen für Ihre Haltestrategie. Welchen Weg Sie gehen, entscheiden Sie. Wir flankieren Ihre Entscheidung mit Know-How.

Mietendeckel. Wie geht es weiter?

Für etwa 1,4 Millionen Wohnungen wurden die Mieten zunächst für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

  • Bis 23.04.2020 mussten Vermieter ihren Mietern unaufgefordert die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Kriterien mitteilen. Wenn die Miete den Toleranzwert von 20 % der Mietobegrenze nicht übersteigt, ist die Miete zulässig.
  • Für etwa 340.000 Mietverträge müssen die Mieten ab 23.November 2020 abgesenkt werden. Auch Neuvermietungen, Staffelmietverträge, möblierte Wohnungen und Mieterhöhungen werden im Gesetz geregelt.

Wichtige Beiträge zum Mietendeckel: 

Mietendeckel Roadmap: Berliner Vermieter müssen reagieren 

Mietendeckel: Basics

Häufig gestellte Fragen und Beispiele

Der Mietendeckel ist am 23.02.2020 in Kraft getreten und friert per Gesetz die Mieten zum Stichtag 18.Juni 2019 für die Dauer von fünf Jahren ein. Bestandsmieten, welche die vom Senat formulierten Miethöhen um über 20 Prozent überschreiten, sind verboten. Neuvermietungen sind nur noch zum Tabellenwert zulässig, zu- und abzüglich bestimmter Werte für Lage, Ausstattung und Modernisierung. 

Merkmal EUR/m² (+/-)
Ist-Miete Nettokalt 11,5
Baujahr: 1905 6,45
Mittlere Wohnlage 0,09 (-)
Wohnwert erhöhende Merkmale (3 von 5) 1,00 (+)
Summe zulässige Grundmiete 7,36
Überschreitung 20 % 1,47
Maximal zulässige Miete (120 %) 8,83
Differenz zu Ist-Miete 2,67

Sie müssten die Miete von EUR/m² 11,50 auf EUR/m² 8,83 herabsetzen.

Merkmal EUR/m² (+/-)
Baujahr: 1905 6,45
Mittlere Wohnlage 0,09 (-)
Wohnwert erhöhende Merkmale (3) 1,00 (+)
Summe zulässige Grundmiete = Maximal zulässige Miete 7,36
Differenz zur letzten Miete 4,14

Das sind die Mietobergrenzen

Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung Mietpreis pro Quadratmeter
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad 6,45 Euro
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,00 Euro
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad 6,27 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,22 Euro
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad 4,59 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad 6,08 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,62 Euro
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad 5,95 Euro
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad 6,04 Euro
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad 8,13 Euro
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad 9,80 Euro

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