Außerdem sollen Vorhaben zu Energieeinsparungen und Erschließungen erleichtert und mehr barrierefrei zugängliche Wohnungen ermöglicht werden.
Zur Verbesserung der Sicherheit in Wohnungen im Brandfall gibt es im Gesetzentwurf eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Für bestimmte Tagespflegeeinrichtungen und Pflegewohngemeinschaften sollen künftig nur noch die Standardanforderungen der Bauordnung gelten. Mit der geplanten Änderung passt sich die Bauordnung außerdem den aktuellen Entwicklungen des europäischen Rechts an und schafft weitestgehende Übereinstimmung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen Brandenburgs. Es wird erwartet, dass das Gesetz frühestens 2016 in Kraft tritt.