Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller möchte landeseigene Liegenschaften künftig nicht mehr nur nach dem Prinzip des höchsten Gebotes verkaufen. Das hat der Senator bereits mehrfach angekündigt. Bislang gilt: Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Das dies nicht zusammen passt mit der Forderung nach dem Bau von günstigen Wohnungen, liegt auf der Hand.
Doch wie steht es um die Liegenschaften des Bundes? Diese werden von der BIMA, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verwaltet und veräußert. Derzeit gibt es wieder Streit in Friedrichshain-Kreuzberg um ein Filetgrundstück, dem Dragoner-Areal zwischen dem Rathaus Kreuzberg und der Obentrautstraße. Es ist nicht der erste Verkauf dieser Berlin-Immobilie. Bereits im letzten Jahr hatte ein hanseatischer Investor das Gelände gekauft. Angesichts des öffentlichen Drucks durch Bürgerbeteiligung einerseits und den Forderungen des Bezirkes nach günstigen Wohnungen auf dem Gelände andererseits, war die Investition nicht mehr interessant. Nun läuft ein neues Bieterverfahren, wieder nach dem Höchstpreisverfahren und stößt erneut auf Kritik.
Das Dragoner-Areal ist nur ein Beispiel für die Vergabepraxis der BIMA, die viele innerstädtische Grundstücke in Berlin besitzt. Auf diesen könnte man hervorragend Projekte entwickeln und der Wohnungsnot in der Hauptstadt entgegenwirken.
Der Streit zwischen BIMA auf der einen Seite und Senat sowie Bezirken auf der anderen Seite schwelt seit langem. Eine Einigung bei der Vergabepraxis ist nicht in Sicht. Auch die Bezirke stehen dabei in der Kritik. So kritisiert Stephan Regeler, der Beauftragte der BIMA für den Verkauf von Berlin-Immobilien, in einem Interview mit der IZ unter anderem, dass die Verwaltungen und Bezirke in Berlin zu langsam auf Anfragen reagierten und die Behörden sich gegenseitig bremsten. Wer in Berlin schon einmal mit den Baubehörden, der Stadtplanung oder dem Denkmalschutz zu tun gehabt hat, weiß, dass die Kritik nicht aus der Luft gegriffen ist.
Auch die eigens zur Koordination der Behörden und Bezirke gegründete Wohnungsbauleitstelle, scheint keine große Hilfe zu sein.
Berlin verpasst eine große Chance
Statt konstruktiv mit der BIMA zusammen zu arbeiten, wird in den Bezirken mit den Säbeln gerasselt. So erwägt der Kreuzberger Baustadtrat, eine Blockadehaltung bei der Änderung von geltenden Bebauungsplänen. Denn das Gebiet am Mehringdamm ist eigentlich gewerblich. Für den Bau von Wohnungen, muss dies geändert werden. Ob es jedoch eine gute Idee ist, die Käufer von BIMA-Grundstücken zu Bittstellern zu machen, ist fraglich. Es zeigt, wie sehr die Situation ideologisch besetzt ist und wie ideenlos Bezirke und Senatsverwaltung agieren.
Gesetzesänderung oder PPP?
Sinnvoller wäre es, der BIMA die Hand zu reichen und gemeinsam und vor allem zügig vorzugehen, statt den Bund genauso schlecht zu behandeln wie den kleinen Bauherren, der einen Balkon oder einen Fahrstuhl beantragt.
Andernfalls drohen Bezirke und Senat, sich selber ein Bein zu stellen. Denn auch gewerblich genutzte Gebiete sind interessant für Investoren. Hochpreisige Studentenappartements, z.B. sind durchaus vom Baurecht gedeckt, von den Bezirken aber nicht gewünscht.
Stephan Regeler verweist auch darauf, dass der Auftrag der BIMA schlicht sei, möglichst viel Geld über den Verkauf von Bundesliegenschaften einzunehmen. Um dies zu ändern, bedarf es einer Gesetzesänderungen. Erste Vorstöße, unter Berliner Führung, gibt es bereits.
Bis es soweit ist, könnten die Behörden und Bezirke auch mal über ein PPP (Public Private Partnership) nachdenken. Das kostet zwar Geld, ist aber langfristig ein starker Hebel für die öffentliche Hand.