Rauchmelderpflicht auch in Berlin
Als letztes Bundesland hat auch Berlin 2016 eine Brandmelder-Pflicht beschlossen. Bis spätestens Ende 2020 soll der Gesetzesvorlage zufolge jede Wohnung entsprechend aufgerüstet sein.
Wie schon in anderen Bundesländern teilweise seit Jahren verordnet, müssen Brandmelder in allen Wohn-, Kinder- und Schlafzimmern installiert werden, nicht aber in der Küche oder im Badezimmer. Weil das Gesetz absehbar war, sind Brandmelder bei Neubauten schon seit Jahren vielerorts Standard. Trotzdem waren 2014 nur in sieben Prozent der Berliner Haushalte Brandmelder installiert, in Schleswig-Holstein, wo es entsprechende Verpflichtungen schon seit über zehn Jahren gibt, liegt der Anteil bei 95 Prozent. Alle Wohnungen in Berlin sollen nun künftig per Rauchmelder geschützt werden.
Mieter müssen Kosten tragen, wenn der Vermieter es will.
Zwar ist der Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten kann er aber auf die Mieter umlegen. Mieterverbände kritisieren dies. Der Einbau von Rauchmeldern in Neubauwohnungen in Berlin ist bereits Pflicht. Für Bestandswohnungen gilt derzeit noch eine Übergangsregelung, die den Vermietern bis 2020 für den Umbau Zeit einräumt. Die Gesetzesänderung wird von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereitet und soll demnächst verabschiedet werden.