Das Gesetz war bereits im September das erste Mal beraten worden. Ziel ist, den Bau von Berlin-Immobilien künftig schneller zu genehmigen.
Dafür wird das Land sogenannte "Verfahrensbehinderungen" auf landesrechtlicher Ebene beseitigen, die bislang zu Verzögerungen bei der Realisierung neuer Wohnungen geführt haben. Die Neuregelungen betreffen das Friedhofsgesetz, das Denkmalschutzgesetz, das Landeswaldgesetz, die Baumschutzverordnung und die Bauverfahrensverordnung. Hierzu sollen mit dem Artikelgesetz drei Gesetze und zwei Verordnungen geändert werden, die die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. die Durchführung von Bebauungsplanverfahren betreffen.