Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann.
Eine Eigentümerin eines Wohnhauses in Berlin-Pankow hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr vom Bezirksamt Pankow die Nutzung einer Reihe von Wohnungen im Haus als Ferienwohnungen untersagt worden war. Auslöser des Rechtsstreites war, dass sich Mieter über Lärmbelästigungen in der Nacht und am Wochenende beschwert hatten. Ihrer Ansicht nach war die Ferienvermietung der Auslöser dafür. Das Bezirksamt Pankow fand heraus, diverse der insgesamt etwa 30 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt wurden und untersagte dies daraufhin mit sofortiger Wirkung. Die Eigentümerin hingegen argumentierte, die Nutzung bewege sich im Rahmen der gewöhnlichen Wohnnutzung. Das Gericht hat jetzt das Verbot jedoch bestätigt. Die Nutzung der Wohnungen als Ferienwohnung verstoße gegen Gebot der Rücksichtnahme, so die Begründung. Die Ferienvermietung entspreche keiner Wohnnutzung, sondern sei gewerblich. Im allgemeinen Wohngebiet sei die Ferienvermietung nur ausnahmsweise zulässig.