Unter "Genehmigungsfiktion" wird verstanden, dass eine Nutzung als Ferienwohnung automatisch als genehmigt gilt, sofern die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen über einen Genehmigungs-Antrag entschieden haben. Offenbar fühlen sich die Behörden dazu nicht in der Lage und fürchten, dass sich Eigentümer auf diesem Weg eine Erlaubnis zur Vermietung als Ferienwohnung holen könnten.
Die Bearbeitung aller eingehenden Anträge zur Genehmigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum und die Überprüfung von möglichen Verstößen sei "aufwändig und zeitintensiv", so die Senatsverwaltung. Das Gesetz soll deswegen jetzt geändert werden. Unabhängig davon läuft zum 30. April 2016 die Übergangsfrist für die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung aus. Bislang wurden rund 6.300 Ferienwohnungen registriert und etwa 1.200 mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermittelt. Hinzu kommen rund 2.800 Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Verstößen gegen das Verbot, die ebenfalls überprüft werden.