Eigentlich haben sich viele Eigentümer und Mieter entlang der geplanten Weiterführung der A100 zwischen Grenzallee und Lichtenberg schon mit dem Abriss ihrer Gebäude abgefunden, aber jetzt könnte doch noch einmal alles anders kommen. Grund ist eine planungsrechtliche Formalie, die kaum jemandem aufgefallen sein dürfte - außer dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Dieser hatte ein Gutachten erstellt, in dem darauf verwiesen wird, dass im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 der 16. Bauabschnitt und der Anschluss bis zur Storkower Straße nicht mehr getrennt, sondern als ein einziger Abschnitt und als "fest disponiert" sowie "im Bau" ausgewiesen werden.
Auf eine erneute Bürgerbeteiligung zu der neuen Planung könne nur verzichtet werden, "soweit keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu besorgen sind", heißt es in dem Gutachten. Genau an dieser Stelle springt die Linkspartei auf und will das Verfahren zur Beteiligung der Bürger jetzt am liebsten komplett neu aufrollen. Es handele sich um eine erhebliche Veränderung der ursprünglichen Planungen, die den Bürgern ohne ausreichende Mitsprache nicht zugemutet werde könne. Zudem werde vermutlich alles viel teurer als geplant. Ob sich die Linke mit ihrer Forderung durchsetzt, scheint aber zweifelhaft. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 soll bereits im Sommer von der Bundesregierung beschlossen werden, danach beginnen die Anhörungen.