Mietspiegel 2024: Durchschnittliche Miete bei 7,21 EUR/m²
Der Berliner Mietspiegel 2024 wurde erstmals seit 2019 wieder von allen Verbänden der Arbeitsgruppe Mietspiegel und der Senatsverwaltung anerkannt, so Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Er basiert auf 16.000 Miet- und Ausstattungsdaten und einer aktualisierten Einordnung der Wohnlagen aller Berliner Adressen. Dabei wurden 34.000 Adressen höher und 31.000 niedriger eingestuft. Der Mietspiegel dient als wichtige Orientierungshilfe für etwa 1,4 Millionen Wohnungen bei Mietvertragsgestaltungen und ist ein bewährtes Mittel zur Befriedung von Streitigkeiten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mieten dürfen in Berlin innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden, solange sie unter den Vergleichswerten des Mietspiegels bleiben.
Senator Gaebler betonte bei der Vorstellung des Mietspiegels die bestehende Zweiteilung des Mietwohnungsmarktes. Während Bestandsmieten nur moderat gestiegen seien, würden bei Neuvermietungen teils sehr hohe Mieten verlangt. „Die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeigt sich im Jahr 2023 deutlicher als je zuvor. Diese Schere muss verringert werden“, so der Senator. „Dafür muss dringend weitergebaut und vor allem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.“
Nach Streitigkeiten zwischen Mieter- und Vermieterverbänden bei früheren Mietspiegeln, wird das neue Zahlenwerk nun von allen Seiten anerkannt und als Richtschnur bei Mietstreitigkeiten empfohlen. Zuvor gab es Uneinigkeit über Methodik und Abbildung des Mietmarktes.
Für den neuen Mietspiegel wurden zwischen September und Dezember des letzten Jahres Tausende Vermieter und Miethaushalte im Auftrag des Senats befragt. Erstmals galt dabei eine bundesweit eingeführte Auskunftspflicht.
Eine wesentliche Neuerung des Mietspiegels 2024 ist die aktualisierte Wohnlagenbewertung aller Berliner Adressen, basierend auf dem statistischen Verfahren des Mietspiegels 2019. Zudem wurde die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung überarbeitet und auf umfassenden Beschaffenheitsdaten basiert.
Der Mietspiegel bietet sowohl Mietern als auch Vermietern einen aktuellen Orientierungsrahmen für die ortsüblichen Mietpreise von nicht preisgebundenem Wohnraum in Berlin. Er ermöglicht Mietern die Überprüfung von Mieterhöhungsforderungen und unterstützt Vermieter bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Als qualifizierter Mietspiegel gewährleistet er die Richtigkeit der dargestellten Mieten und dient als wichtiges Instrument zur Vermeidung und Lösung von Mietstreitigkeiten.
Christian Gaebler betonte die Bedeutung des neuen Mietspiegels und erklärte, dass dieser seit 2019 erstmals wieder von allen Verbänden anerkannter qualifizierter Mietspiegel sei. Er hob hervor, dass sich die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt im Jahr 2023 deutlicher zeige als je zuvor und betonte die Dringlichkeit, weiter zu bauen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Trotz der marginalen Mietentwicklung fordert Gaebler die Bundesregierung auf, die Mietpreisbremse zu verlängern und bestehende Ausnahmen zu überprüfen und setzt sich für weitere mietrechtliche Verbesserungen ein, die bisher keine Umsetzung auf Bundesebene gefunden haben.