Normenkontrollverfahren: Erweiterungsverordnung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ aufgehoben
In einem Normenkontrollverfahren wandten sich Eigentümer von Wohneinheiten in der Anlage „Riehmers Hofgarten“ in Berlin-Kreuzberg gegen eine Rechtsverordnung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Diese Verordnung erweiterte im Jahr 2020 den räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ aus dem Jahr 2004 um den Baublock 205 (Yorckstraße/Mehringdamm/Hagelberger Straße/Großbeerenstraße).
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2015 hatte empfohlen, den Baublock 205 nicht in das bestehende Erhaltungsgebiet einzubeziehen, da bereits fast die Hälfte der Wohnungen in Eigentum umgewandelt worden war und dort größtenteils bereits eine Aufwertung erfolgt sei. Das Potential für energetische Sanierungen war aufgrund des Denkmalschutzes gering und ein Aufwertungsdruck bestand nur in Teilen des Gebietes. Im Gegensatz dazu empfahl eine Untersuchung aus dem Jahr 2019, den Baublock 205 einschließlich der Anlage „Riehmers Hofgarten“ einzubeziehen. Auf dieser Grundlage erließ der Bezirk die streitgegenständliche Erweiterungsverordnung.
Der Senat hob diese Verordnung auf. Er stufte die Untersuchung aus dem Jahr 2019 als nicht plausibel ein, da sie von einem hohen Aufwertungspotential für energetische Sanierungen und einem Aufwertungsdruck aufgrund der Eigentümerstruktur ausging, ohne die gegenteiligen Annahmen des Vorgutachtens aus dem Jahr 2015 zu berücksichtigen. Zudem enthielt die Untersuchung widersprüchliche Angaben zu negativen städtebaulichen Folgen für die Infrastruktur.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.