Berlin gehört damit zu den letzten Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern lief die letzte Frist hierzu bereits Ende 2009 aus. Auf schon installierte mietereigene Rauchwarnmelder muss der Vermieter keine Rücksicht nehmen. 11 Prozent der Installationskosten können zudem jährlich auf die Miete abgewälzt werden. Auch die Kosten des Betriebs der Rauchwarnmelder, also die jährliche Funktionsprüfung, sind als Nebenkosten auf Mieter umlegbar. Seit 1. Januar müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude zudem höhere energetische Anforderungen erfüllen. So wurde der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz um 25 Prozent gesenkt, die Dämmung der Gebäudehülle muss nun um etwa 20 Prozent besser werden. Bei schon bestehenden Wohngebäuden bleibt aber alles beim Alten.
Rechtliche Neuerungen für berlin-Immobilien in 2016.
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