Senat beschließt "Mietpreisbremse".

Nun ist es amtlich. Der Senat beschließt die Mietpreisbremse. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juni für ganz Berlin.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Der Berliner Senat hat die sogenannte "Mietpreisbremse" für die ganze Stadt erlassen. Ursprünglich war auch im Gespräch, nur in bestimmten Kiezen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt die Sonderregeln zu erlassen. Nun gilt die Mietbremse für Berlin-Immobilien ab dem 1. Juni für ganz Berlin.

Es gelten Ausnahmen: Wenn der vorherige Bewohner bereits einen höheren Preis bezahlt hat, können Vermieter auch bei Neuabschluss dieselbe Miete verlangen. Auch gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, welche nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet werden. Ebenso sind "umfassend modernisierte Wohnungen" von der Regelung ausgenommen. Als umfassend renoviert gelten solche Wohnungen, bei denen die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat.

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