Mitte und Treptow-Köpenick hingegen werden das Gesetz strikt umsetzen. "Es ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Genehmigung erteilt werden kann", zitiert die Zeitung das Bezirksamt Köpenick. "Eine Genehmigung stellt die Ausnahme dar, da die Verordnung gerade zum Zweck des Schutzes von Wohnraum erlassen wurde", heißt es auch bei den Behörden im Bezirk Mitte. Und eine solche Genehmigung soll schon beantragen, wer mehr als einmal Leute bei sich übernachten lässt und dafür Geld nimmt. Deutlich lockerer wird das Ganze im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain gesehen: Sofern die Vermietung an Touristen im "überschaubarem Rahmen" bleibt und "nicht überwiegend kommerziellen Interessen" dient, sei keine Anmeldung nötig, sagte Sascha Langenbach, Sprecher des Bezirksamtes Kreuzberg-Friedrichshain der Zeitung. "Nicht überwiegend" bedeutet für das Amt konkret: Die Vermietung darf nicht länger als ein halbes Jahr dauern und die Einnahmen durch die Vermietung an Touristen dürfen nicht das Drei- oder Vierfache der normalen Miete betragen. Im Bezirk Pankow hingegen will man eine zweiwöchige Vermietung an Touristen einmal pro Jahr erlauben. Die zweckfremde Nutzung einer Wohnung - beispielsweise als Ferienwohnung - steht nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unter einem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Bezirksämter.
Als Ihr Immobilienmakler beraten wir Sie gerne über den richtigen Umgang mit Ihrer Immobilie in Berlin.