Im Bericht heißt es, dass es aus Sicht des Sachverständigenrates kontraproduktiv sei, „aufgrund eines vermeintlichen Marktversagens die Marktkräfte zu schwächen.“ Weiter moniert der Bericht, dass zu befürchten sei, „dass die Mietpreisbremse das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt schmälert und Bauinvestitionen gerade im Segment für bezahlbaren Wohnraum hemmt.“
Sonderabschreibungen und die Erhöhung des sozialen Wohnungsbaus könnten eine sowieso schon schwache Investitionsneigung nicht kompensieren. Bereits in der Vergangenheit habe sich diese Vorgehensweise als ineffizient erwiesen. Besser sei es, den Markt zu stärken. In ländlichen Räumen habe die Bevölkerung in den Jahren 2008 bis 2013 um 1,7 % abgenommen, während sie im gleichen Zeitraum in den Städten um 1,1 % zugenommen habe. Den Gutachtern zufolge trügen besonders eine anhaltend hohe Migration und sinkende Haushaltsgrößen zum erhöhten Nachfragedruck bei. Gleichzeitig sei aber angesichts steigender Genehmigungszahlen von einem wachsenden Wohnungsangebot auszugehen. Preistreibend wirkten ferner hohe Grundstücks-, Planungs- und Baukosten sowie umfassende Auflagen und immer anspruchsvollere Energie-Effizienzstandards.
Subjektförderung statt Objektförderung
Der Sachverständigenrat spricht sich prinzipiell für eine Subjektförderung und gegen die Objektförderung aus. Die individuelle Festsetzungen des Wohngelds im sozialen Wohnungsbau sei besser, weil in der Objektförderung mittels Sonderabschreibungen zum einen die Gefahr von Mitnahmeeffekten bestehe. Zum anderen sei es schwierig, bei bundesweit sehr unterschiedlichen Ausgangslagen, die Förderung willkürlich an Quadratmeterpreise zu koppeln. Auch sei entsprechender Gesetzentwurf bereits jüngst gescheitert.
Den Bericht finden Sie hier.