Wohnungspolitik: Rot-Rot-Grün missachtet Berliner Verfassung

Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin:R2G Senat verhindert Bildung von Wohneigentum und verstößt gegen das Leitbild der eigenen Landesverfassung.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin: Land darf Wohneigentum nicht blockieren.

Der Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V. hat in einer Pressekonferenz ein durch Prof. Dr. jur. Steffen Hindelang erstelltes Gutachten vorgestellt. Das Gutachten untersucht das Verhältnis des Landes zum Wohneigentum. Im Gutachten heißt es, Berlin sei das einzige Bundesland, das die Förderung von Wohneigentum in seiner Landesverfassung prominent verankert habe. In Art. 28 Abs. 1 S. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) wird das Land Berlin dazu verpflichtet, „die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen sowie die Bildung von Wohnungseigentum zu fördern.“

Dies setze ein ausgewogenes, angemessenes Förderkonzept unter Berücksichtigung der Märkte für Miet- und für Eigentumswohnungen voraus. Wenn das Land bestimmte Steuerungsinstrumente bevorzuge und die Wohnungseigentumsförderung gänzlich vernachlässige, stehe dies im Widerspruch zum Leitbild der Berliner Verfassung.

Der Verein ruft Berlin auf, auch die Wohnungseigentumsförderung in seine wohnungspolitischen Richtungsentscheidungen aufzunehmen. Jurist Prof. Hindelang : "Pauschale Bevorzugungen bestimmter Steuerungsinstrumente sollten sich vor dem Hintergrund der Komplexität der Wohnungswirtschaft genauso verbieten wie die gänzliche Vernachlässigung der Wohnungseigentumsförderung. Einseitig von einer Wohnungseigentumsförderung abzusehen, widerspricht dem landesverfassungsrechtlichen Leitbild eines ausgewogenen Förderungskonzepts. Die Anforderungen an Rechtfertigung und Begründung wohnungspolitischer Entscheidungen sind daher aus verfassungspolitischer Sicht hoch. Gerade weil die Verfassung ein - dem Grunde nach - ausgewogenes Förderkonzept verlangt, sollte jede wohnungspolitische Schwerpunktsetzung durch besondere Gründe gerechtfertigt sein".

Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Jacopo Mingazzini ist der Meinung, dass das Gutachten bestätige, dass der Senat Wohneigentum behindere und nicht fördere. Besonders die Kombination aus Umwandlungsverbotsverordnung und Milieuschutzgebieten sorgt für „eine immer stärkere Verknappung des Angebots im preisgünstigeren Bestandsbereich.“.

Darunter leiden besonders Haushalte mit niedrigerem Einkommen, für die Bestandswohnungen oft die einzige Möglichkeit darstellten, günstig Wohneigentum zu erwerben. Auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Berlin in mehreren Schritten auf aktuell sechs Prozent, zeige, dass Wohneigentum in Berlin vollkommen fehle, so Mingazzini.

Der Vorstand des Vereins weist darauf hin, dass das Berliner Landgericht mit der Wohnungspolitik des aktuellen Senats scharf ins Gericht gegangen sei. Mingazzini bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Berlin von April 2017, in welchem die Vorkaufsrechtspraxis der Berliner Bezirke in Milieuschutzgebieten für rechtswidrig erklärt wurde. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Senat und Bezirk das Urteil ein halbes Jahr unter Verschluss gehalten haben", erklärt Mingazzini.

Den genauen Wortlaut der Pressemeldung können bei Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V. nachlesen.

schliessen