Während der Zugang zu den Flurstücks- und Gebäudeangaben des Liegenschaftskatasters vereinfacht wird, soll gleichzeitig die Auskunftserteilung über die Angaben zu Grundstückseigentümern aus den Liegenschaftskatastern strenger geregelt werden.
Damit solle ein Missbrauch datenschutzrechtlich geschützter Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters erschwert werden, so die Senatsverwaltung. Das berechtigte Interesse an den Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters muss künftig in jedem Einzelfall durch die Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber der auskunftserteilenden Stelle glaubhaft gemacht werden. Im Grunde bekommen dann nur noch Notare, Vermessungsstellen, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung auch ohne diese "Glaubhaftmachung" eines berechtigten Interesses Zugang, so die Planung.