Der Verband hat deswegen am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt. BWB und Senat stünden im Verdacht, die Kosten für Trink-und Abwasser zu manipulieren, um die Preise in die Höhe zu treiben und ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, teilte der Verband mit.
"Aktuell haben die landeseigenen Berliner Wasserbetriebe das Jahr 2014 laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen mit einem Jahresgewinn von 145,1 Millionen Euro abgeschlossen. Davon werden fast 100 Millionen Euro an den Finanzsenator überwiesen. Dem liegt laut BWB-Geschäftsbericht ähnlich wie in den vergangenen Jahren eine im Vergleich zu anderen Wirtschaftsunternehmen traumhafte operative Rendite von 28,1 Prozent zugrunde", sagte VDGN-Präsident Peter Ohm. Diese ungewöhnlich hohen Ergebnisse begründeten den Verdacht, dass der Senat und die BWB die Kosten und damit den kalkulierten Wasser- und Abwasserpreis zu Lasten der Kunden manipulieren und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt in die Höhe treiben. Die BWB unterliegen hinsichtlich der Kalkulation der Entgelte landesrechtlichen Vorgaben, wonach die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung gewährleistet werden sollen (§ 16 Abs. 1 BerlBG). Das heißt, die tatsächlich entstandenen Kosten unterliegen einer Verpflichtung zur Nachkalkulation. Von den Kunden zu viel eingenommene Entgelte müssen somit nachfolgend wieder verrechnet werden. Schon in der Vergangenheit waren die Wasserbetriebe juristisch gezwungen worden, die Preise zu senken.