Ratgeber

Betriebskosten in Berlin

Strafanzeige gegen Berliner Wasserbetriebe: Sind die Wasserpreise zu hoch?

Der VDGN wirft den Berliner Wasserbetrieben und dem Senat vor, Wasserpreise künstlich hochzuhalten. Bei einer operativen Rendite von 28 Prozent eine berechtigte Frage.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen Mitglieder des Berliner Senats erstattet. Der Vorwurf: Die Kosten für Trink- und Abwasser basieren auf einer überhöhten Kalkulation, um Gewinne zu Lasten der Verbraucher zu erzielen.

145 Millionen Euro Gewinn, 28 Prozent Rendite

VDGN-Präsident Peter Ohm begründet den Verdacht mit den Geschäftszahlen der BWB. Für 2014 wiesen die landeseigenen Wasserbetriebe laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen einen Jahresgewinn von 145,1 Millionen Euro aus. Davon flossen fast 100 Millionen Euro in den Landeshaushalt. Die operative Rendite lag bei 28,1 Prozent.

Ohm nannte diese Rendite "traumhaft" im Vergleich zu anderen Wirtschaftsunternehmen und sieht darin ein Indiz für künstlich erhöhte Preise.

Gesetzliche Grundlage der Wasserpreise

Nach § 16 Abs. 1 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) unterliegen die BWB den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Äquivalenz und Kostendeckung. Die Preise dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. Überschüsse aus zu hoch angesetzten Vorauszahlungen müssen durch Nachkalkulation zurückgegeben werden. Genau das geschieht nach Ansicht des VDGN nicht ausreichend.

Was das für Immobilieneigentümer bedeutet

Wasser- und Abwasserkosten sind umlagefähige Betriebskosten. Dauerhaft hohe Gebühren belasten die Nebenkostenabrechnung und können die Nettomietrendite von Mietobjekten in Berlin schmälern. Besonders in Bezirken mit hoher Wohndichte wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Neukölln schlagen sich diese Kosten spürbar in den Abrechnungen nieder.

Nicht der erste Streit um Berliner Wasserpreise

Die Auseinandersetzung hat Vorgeschichte. Schon früher mussten die Wasserbetriebe nach juristischen Auseinandersetzungen ihre Preise senken. Die Strafanzeige des VDGN ist eine neue Eskalationsstufe. Sollte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen und sich der Verdacht bestätigen, könnten Rückzahlungsforderungen für vergangene Jahre folgen. Das würde Eigentümer von Wohnungen in Berlin direkt entlasten.

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