Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt. Ab 2015 soll in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet und gilt nur regional.
Die Kernpunkte
Grundlage für die zulässige Miethöhe ist der jeweilige Mietspiegel. Eigentümer müssen bei einem Mieterwechsel künftig genau prüfen, welche Miete sie verlangen dürfen. Für die Kalkulation von Bestandswohnungen als Kapitalanlage ändert sich damit die Ausgangslage.
Ausnahmen: Neubau und Modernisierung
Der Entwurf nimmt Neubauten von der Mietpreisbremse aus. Ebenso ausgenommen sind Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden. Als umfassend gilt eine Modernisierung, deren Kosten etwa ein Drittel des für einen vergleichbaren Neubau erforderlichen Aufwands betragen. Wer in Neubauprojekte investiert, ist von der Regulierung also nicht betroffen.
Berlin als Anwendungsfall
Berlin wird voraussichtlich einer der ersten Märkte sein, in denen die Mietpreisbremse greift. Die Preisentwicklung der letzten Jahre in Bezirken wie Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain-Kreuzberg und Teilen von Neukölln ist der Hauptgrund für die Einstufung als angespannter Wohnungsmarkt.
Kritik der Wohnungswirtschaft
Die Branche befürchtet, dass die Mietpreisbremse private Investoren vom Neubau abhält. In Kombination mit gestiegenen Bauland- und Baukosten sowie langwierigen Genehmigungsverfahren könnte die Regulierung das Angebot weiter verknappen, statt es zu erhöhen. Auch von Mieterseite gibt es Zweifel an der Wirksamkeit: Der jahrelange Verkauf kommunaler Wohnungsbestände habe die Lage erst verschärft, und die Mietpreisbremse setze nicht an der Ursache an.
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