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Mietpreisbremse in Berlin bis 2029 verlängert: Was die Entscheidung für Investoren bedeutet

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die befürchtete Verschärfung bleibt aus. Was das für Vermieter und Investoren in Berlin konkret bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Verlängerung bis 2029 beschlossen

Die Koalitionsfraktionen haben sich geeinigt: Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Für Eigentümer und Investoren in Berlin ist dabei weniger die Verlängerung selbst die Nachricht als das, was nicht im Gesetzentwurf steht: Die zuvor diskutierte Verschärfung ist vom Tisch. Der Status quo bleibt erhalten.

Was das für Berlin konkret heisst

Berlin unterliegt seit 2015 der Mietpreisbremsen-Verordnung. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die Miete weiterhin maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage bleibt der Berliner Mietspiegel. Die Regelung gilt flächendeckend, trifft aber vor allem Lagen mit hoher Nachfrage wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg.

Die Ausnahmen bleiben ebenfalls bestehen: Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen in Berlin sind weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen. Die SPD-Forderung, die Regelung auch auf Wohnungen auszuweiten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, konnte sich nicht durchsetzen. Das sichert die Rentabilität von Investitionen in Neubau und energetische Sanierung.

Politischer Kompromiss

Die Einigung ist das Ergebnis einer Debatte zwischen zwei Positionen: Mieterschutz auf der einen Seite, Investitionsanreize auf der anderen. Teile der Politik sehen die Mietpreisbremse als Instrument gegen Verdrängung. Wirtschaftsverbände und Investoren warnen, dass eine zu strikte Deckelung zu weniger Neubau und Modernisierung führt und das Angebot verknappt.

Die Verlängerung ohne Verschärfung versucht, beide Seiten zu berücksichtigen. Ob das langfristig aufgeht, wird die Marktentwicklung zeigen.

Möblierte Vermietung: Nächste Regulierungsrunde

Auch wenn die große Reform ausbleibt, arbeiten Arbeitsgruppen im Justiz- und Bauministerium an einem neuen Gesetz zur möblierten Vermietung. Künftig sollen Vermieter den Möblierungszuschlag im Mietvertrag separat ausweisen und begründen. Ziel: Es soll nachvollziehbar werden, ob die zugrunde liegende Kaltmiete die Mietpreisbremse einhält. Die Umgehung der Bremse durch pauschale Möblierungsaufschläge soll so erschwert werden.

Eigentümer, die in diesem Segment tätig sind, sollten die Entwicklung beobachten. Auch die Debatte um eine effektivere Verfolgung von Mietwucher bleibt auf der politischen Agenda.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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