Zum Hauptinhalt springen

Mietendeckel: Neue Eckpunkte koppeln Mietsenkung an Einkommen

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich auf veränderte Eckpunkte zum Mietendeckel geeinigt. Mieter sollen künftig eine Absenkung beantragen können, wenn die Miete 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Nach wochenlangen Verhandlungen hat sich die rot-rot-grüne Koalition auf einen veränderten Entwurf für den Mietendeckel geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag von Senatorin Lompscher (LINKE) setzte sich nicht durch. Der Kompromiss birgt für Eigentümer und Investoren trotzdem erheblichen Zündstoff.

Die 30-Prozent-Grenze als neues Risiko

Der wichtigste Punkt: Mietsenkungen werden an das Haushaltsnettoeinkommen gekoppelt. Mieter sollen eine Absenkung auf die gesetzliche Obergrenze beantragen können, wenn ihre Miete mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens ausmacht. In zentralen Lagen wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg oder Teilen von Neukölln liegt die Wohnkostenquote bei einem Großteil der Haushalte bereits über diesem Wert. Für Vermieter in diesen Kiezen entstehen kaum kalkulierbare Einnahmeverluste.

Vermieter werden Gehaltsnachweise prüfen

Die Regelung wird die Vergabe freier Wohnungen in Berlin verändern. Um das Risiko einer sofortigen Mietsenkung zu vermeiden, werden Vermieter die Bonität der Bewerber noch genauer prüfen. Das könnte dazu führen, dass Bewerber mit geringerem oder mittlerem Einkommen in den Innenstadtlagen schlechtere Chancen haben. Ein Effekt, der dem erklärten Ziel des Senats widerspricht.

Die Kernpunkte des Entwurfs

Der Referentenentwurf vom 30. August 2019 sieht unter anderem vor: Die Mieten werden rückwirkend zum 18. Juni 2019 eingefroren. Mietobergrenzen je nach Baualtersklasse liegen zwischen 5,95 und 9,80 EUR/m². Zuschläge gibt es für Gebäude mit maximal zwei Wohnungen (10 %) und für Modernisierungen (bis 1,40 EUR/m²). Ab 2022 soll eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate möglich sein. Modernisierungsumlagen bis 1,00 EUR/m² sind anzeigepflichtig, darüber hinaus genehmigungspflichtig. Eine Härtefallklausel soll Vermieter vor dauerhaften Verlusten schützen. Das Gesetz gilt für fünf Jahre.

Für Eigentümer bleibt die Lage komplex. Die Kopplung an das Mietereinkommen führt eine schwer planbare Variable ein. Modernisierungen werden durch begrenzte Umlagefähigkeit wirtschaftlich weniger attraktiv. Die Marktentwicklung hängt nun stark davon ab, in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Energierecht 2026

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Die Bundesregierung ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, eine Grüngasquote kommt. Was Eigentümer und Investoren in Berlin beachten sollten.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Berliner Wohnungsmarkt 2025

Mietpreisbremse in Berlin bis 2029 verlängert: Was die Entscheidung für Investoren bedeutet

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die befürchtete Verschärfung bleibt aus. Was das für Vermieter und Investoren in Berlin konkret bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren