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Kappungsgrenze gesenkt: Mieterhöhungen in Berlin nur noch 15% in drei Jahren

Für rund 1,2 Millionen Berliner Wohnungen gilt ab sofort: Mieterhöhungen sind innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15% statt bisher 20% möglich.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Rund 85% der Berliner leben in Mietwohnungen (Stand 2010). Für geschätzt 1,2 Millionen dieser Wohnungen gilt ab sofort eine neue Obergrenze bei Mieterhöhungen: statt 20% innerhalb von drei Jahren sind nur noch 15% bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.

Was sich konkret ändert

Bei einer Kaltmiete von 600 Euro waren bisher 120 Euro Erhöhung über drei Jahre möglich. Jetzt sind es 90 Euro. Das klingt nach einer kleinen Differenz, summiert sich aber über einen Bestand von mehreren Einheiten. Die Regelung betrifft ausschließlich laufende Mietverhältnisse. Bei Neuvermietungen gelten andere Regeln.

Staffelmieten als Ausweichstrategie

Kritiker der Absenkung vermuten, dass Vermieter verstärkt auf Staffelmietverträge setzen werden. Bei diesen Verträgen wird die Mieterhöhung bereits bei Vertragsschluss festgelegt, die Kappungsgrenze greift dann nicht. Der Nebeneffekt: Staffelmieten fließen in die Berechnung des Berliner Mietspiegels ein und können so das allgemeine Mietniveau beeinflussen. Ob die Regelung also tatsächlich dämpfend wirkt, hängt davon ab, wie der Markt darauf reagiert.

Zweckentfremdungsverbot in Vorbereitung

Parallel arbeitet der Senat an einem Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Laut Gesetzentwurf soll die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen stark eingeschränkt werden. Schätzungen gehen von bis zu 12.000 solcher Unterkünfte in Berlin aus, vor allem in Mitte und Pankow. Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor.

Bezirke handeln bereits

Einige Bezirke warten nicht auf das Landesgesetz. Friedrichshain-Kreuzberg wendet in Milieuschutzgebieten (gem. § 172 BauGB) eigene Prüfkriterien an, um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu verhindern. Eigentümer müssen also nicht nur die Landesebene im Blick behalten, sondern auch die bezirklichen Regelungen kennen.

Die Kombination aus Kappungsgrenze und Zweckentfremdungsverbot zeigt die Richtung der Berliner Wohnungspolitik: mehr Regulierung bei Bestandsmieten, weniger Spielraum bei Kurzzeitvermietung. Die Marktdaten zur Mietentwicklung werden zeigen, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt haben.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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