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Baunutzungsplan Berlin: BVerwG-Urteil erleichtert Nachverdichtung

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Streit um den Berliner Baunutzungsplan beigelegt. Die Hürden für Aufstockungen und Nachverdichtung sinken.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Berlin braucht Wohnraum, und den gibt es nur, wenn verfügbare Flächen besser genutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt einen jahrelangen Streit unter den Instanzen beigelegt und damit Baugenehmigungsverfahren in weiten Teilen der Stadt vereinfacht.

Worum es geht

Der Baunutzungsplan, der für große Teile West-Berlins gilt, stammt aus den 1960er Jahren. In der höchsten Baustufe (V/3) erlaubt er eine Geschossflächenzahl (GFZ) von nur 1,5. In vielen Gebieten ist über Jahrzehnte eine deutlich höhere Dichte entstanden. Der Plan spiegelt die Realität nicht mehr wider.

Der juristische Streit

2020 entschied der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, dass die starre GFZ-Regelung in bestimmten Bereichen funktionslos geworden ist. 2023 urteilte der 10. Senat desselben Gerichts das Gegenteil: Ein Durchschnittsbürger könne die Funktionslosigkeit nicht erkennen. Dieser Widerspruch blockierte zahlreiche Projekte.

Was das BVerwG klarstellt

Zwei Punkte: Erstens kommt es nicht auf den Laien an, sondern auf eine fachkundige Betrachtung. Zweitens muss nicht nur der einzelne Baublock, sondern ein größeres Gebiet betrachtet werden. Rechtsanwalt Axel Dyroff von der Kanzlei Seldeneck und Partner fasst zusammen: „Wenn die Nutzungsmaße obsolet sind, wird ein Bauantrag insoweit nach § 34 BauGB zu prüfen sein und es kommt nur noch darauf an, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes in die nähere Umgebung einfügt.“

Was sich ändert

In dicht bebauten Lagen wie Charlottenburg, Wilmersdorf oder Teilen von Neukölln werden Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Lückenerschließungen leichter genehmigungsfähig. Für Wohnungen in Berlin, insbesondere Neubauprojekte, verbessern sich die Rahmenbedingungen. Die Marktentwicklung in diesen Gebieten dürfte davon profitieren. Mittelfristig zeichnet sich ab, dass der Baunutzungsplan als Steuerungsinstrument ausgedient hat.

Weiterführende Informationen auf der Webseite der Kanzlei Seldeneck & Partner.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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