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BIMA-Grundstücke in Berlin: Wie das Höchstpreisverfahren den Wohnungsbau bremst

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft Grundstücke strikt an den Höchstbietenden. Senat und Bezirke fordern bezahlbaren Wohnraum. Der Streit am Beispiel des Dragoner-Areals.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Stadtentwicklung 2 Min Lesezeit

Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller will landeseigene Grundstücke künftig nicht mehr nur an den Höchstbietenden verkaufen, um günstigen Wohnungsbau zu ermöglichen. Doch auf Bundesgrundstücken greift diese Politik nicht. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) verkauft ihre Liegenschaften nach dem Höchstpreisprinzip, denn ihr gesetzlicher Auftrag ist die Einnahmenmaximierung für den Bundeshaushalt. Dieser Interessenkonflikt spitzt sich in Berlin zu.

Dragoner-Areal: Das aktuelle Fallbeispiel

Das Dragoner-Areal in Kreuzberg zwischen Rathaus und Obentrautstraße steht erneut zum Verkauf, wieder im Höchstbieterverfahren. Schon im Vorjahr war ein Verkauf an einen Investor gescheitert, nachdem Bürgerbeteiligung und bezirkliche Forderungen nach Sozialwohnungen den Deal unattraktiv gemacht hatten. Nun läuft ein neues Verfahren nach dem gleichen Muster. Das Areal ist eines von vielen innerstädtischen BIMA-Grundstücken, auf denen dringend Wohnungen in Berlin entstehen könnten.

Verwaltung gegen Verwaltung

Der Konflikt hat mehrere Ebenen. Stephan Regeler, BIMA-Beauftragter für Berliner Immobilien, kritisiert die Langsamkeit der Berliner Behörden. Anfragen würden zu spät beantwortet, Verwaltungen blockierten sich gegenseitig. Wer in Berlin schon einmal mit Bauämtern oder Denkmalschutz zu tun hatte, kennt das Problem. Auch die eigens gegründete Wohnungsbauleitstelle scheint wenig Abhilfe zu schaffen. Diese Trägheit bremst die Marktentwicklung auf beiden Seiten.

Als Reaktion drohen die Bezirke mit Gegenmaßnahmen. Der Kreuzberger Baustadtrat erwägt, die Bebauungsplanänderung für das Dragoner-Areal zu blockieren. Das Gelände ist als Gewerbefläche ausgewiesen und müsste für Wohnungsbau umgewidmet werden. Käufer von BIMA-Grundstücken werden so zu Bittstellern.

Gesetzesänderung oder Kooperation?

Für Investoren entsteht durch den Streit Planungsunsicherheit. Regeler verweist darauf, dass nur eine Gesetzesänderung auf Bundesebene die Abkehr vom Höchstpreisverfahren ermöglichen würde. Erste Vorstöße unter Berliner Führung gibt es bereits.

Bis eine solche Regelung greift, wären pragmatische Ansätze wie Public Private Partnerships ein möglicher Weg. Die öffentliche Hand könnte als Partner auftreten und im Gegenzug für eine finanzielle Beteiligung sozialverträglichen Wohnungsbau auf BIMA-Flächen sicherstellen. Das kostet Geld, wäre aber langfristig ein Hebel für die Stadtentwicklung. Ohne konstruktive Zusammenarbeit verpassen Senat und Bezirke die Chance, wertvolle Flächen für den Wohnungsbau zu nutzen.

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