Stadtentwicklung

Wohnungspolitik in der Hauptstadt

Berlin stellt 320 Millionen Euro für die Neubauförderung bereit

Der Berliner Senat hat die soziale Wohnungsbauförderung für den Neubau wieder eingeführt. Über einen 320-Millionen-Euro-Fonds sollen jährlich rund 1.000 Mietwohnungen entstehen.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Der Berliner Senat hat am 25. März 2014 beschlossen, die soziale Wohnungsbauförderung für den Neubau wieder einzuführen. Ein Fonds von 320 Millionen Euro soll in den kommenden fünf Jahren den Bau von bezahlbarem Wohnraum finanzieren. Ziel sind jährlich rund 1.000 neue Mietwohnungen.

Die Konditionen

Die anfänglichen Nettokaltmieten der geförderten Wohnungen sollen zwischen 6,00 und 7,50 Euro pro Quadratmeter liegen. Ein Drittel der Wohnungen muss im unteren Preissegment bei 6,00 Euro angeboten werden. Für den Bezug ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Projekte innerhalb des S-Bahn-Rings sollen bevorzugt behandelt werden, um der Verdrängung von Gering- und Normalverdienern aus der Innenstadt entgegenzuwirken.

Offen für private Investoren

Stadtentwicklungssenator Michael Müller betont, dass das Programm nicht nur den städtischen Wohnungsbaugesellschaften offensteht. Auch private Bauträger und Investoren können sich beteiligen. Durch die staatlichen Zuschüsse lassen sich Projekte realisieren, die unter reinen Marktbedingungen schwer zu kalkulieren wären. Besonders in zentralen Bezirken wie Mitte könnten geförderte Neubauprojekte attraktiv werden.

Einordnung

Die Förderung ist Teil des gleichzeitig beschlossenen Stadtentwicklungsplans Wohnen. Dieser prognostiziert für Berlin bis 2025 einen zusätzlichen Bedarf von 137.000 Wohnungen. Die Marktentwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass der freie Markt allein diesen Bedarf im unteren und mittleren Preissegment nicht decken kann.

Offene Fragen

Eine der größten Herausforderungen bleibt die Verfügbarkeit von Bauland. Auf dem Tempelhofer Feld plant der Senat bis zu 4.700 Wohnungen. Ob das Gelände tatsächlich bebaut werden darf, hängt vom Volksentscheid am 25. Mai ab. Die Bereitstellung geeigneter Flächen wird darüber entscheiden, ob die Neubauförderung ihre Wirkung entfalten kann.

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