Stadtentwicklung
Stadtentwicklung Berlin 2016
A100-Weiterbau: Bundestags-Gutachten stellt Planungsverfahren in Frage
Ein Gutachten des Bundestages deckt eine formale Änderung im Planungsverfahren der A100 auf. Die Linke fordert daraufhin neuen Bürgerdialog. Was das für Eigentümer an der Trasse bedeutet.
Peter Guthmann
Neue Dynamik in einem alten Streit
Viele Eigentümer und Mieter entlang der geplanten A100-Verlängerung zwischen Grenzallee und Lichtenberg hatten sich mit dem Abriss ihrer Gebäude bereits abgefunden. Dann brachte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Bewegung in die Sache.
Der Kern: Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 werden der 16. Bauabschnitt (Grenzallee bis Treptower Park) und der 17. Bauabschnitt (bis Storkower Straße) nicht mehr getrennt geführt, sondern als ein Projekt behandelt. Dieses Gesamtprojekt wird als "fest disponiert" und "im Bau" ausgewiesen.
Was das Gutachten beanstandet
Laut Gutachten ist diese Zusammenlegung eine wesentliche Planänderung. Auf eine erneute Bürgerbeteiligung könne nur verzichtet werden, "soweit keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu besorgen sind". Die Linkspartei griff das auf und forderte, das Beteiligungsverfahren komplett neu aufzurollen. Die Zusammenlegung bringe erhebliche neue Auswirkungen mit sich.
Betroffene Bezirke
Die geplante Trasse durchquert Neukölln, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg. Für Eigentümer und Investoren in diesen Gebieten bedeutete die Debatte vor allem Planungsunsicherheit. Projekte, die auf den bisherigen Planungen basierten, standen wieder in Frage. Abrisse und Enteignungen für Gebäude an der Trasse blieben möglich oder konnten sich auf neue Bereiche ausweiten.
Ein Weiterbau hätte einige Gebiete verkehrstechnisch besser angebunden, aber gleichzeitig neue Lärmquellen geschaffen. Ein Stopp hätte den Wert bestehender Immobilien gesichert und Flächen für den Bau neuer Wohnungen freigemacht.
Wie es weiterging
Ob die Linkspartei mit ihrer Forderung Erfolg haben würde, war offen. Der Entwurf des BVWP 2030 sollte bereits im Sommer von der Bundesregierung beschlossen werden, danach begannen die Anhörungen. Eigentümer mussten sich auf eine Fortsetzung der unsicheren Lage einstellen. Die aktuelle Marktentwicklung in den betroffenen Bezirken spiegelte diese Unsicherheit wider.