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Neue Bauordnung: Berlin schreibt ab 2020 barrierefreie Wohnungen in jedem zweiten Neubau vor

Der Berliner Senat hat eine Änderung der Bauordnung beschlossen. Bei Neubauten mit Aufzug muss ab 2020 die Hälfte der Wohnungen barrierefrei sein. Gleichzeitig wird der nachträgliche Einbau von Aufzügen erleichtert.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) einen Entwurf zur dritten Änderung der Bauordnung beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Barrierefreiheit und Brandschutz. Für Eigentümer und Investoren ändern sich die Spielregeln bei Neubauten und Bestandsimmobilien.

Was für Neubauten gilt

Bei der Errichtung neuer Wohngebäude mit Aufzug muss künftig ein wachsender Anteil der Einheiten barrierefrei sein: Bis Ende 2019 ein Drittel, ab 2020 die Hälfte. Die Regelung zielt darauf ab, den Bestand an altersgerechten Wohnungen in Berlin zu erhöhen.

Auch gemeinschaftlich genutzte Flächen sind betroffen: Abstellräume für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder müssen barrierefrei erreichbar sein. Neue Verkaufsstätten mit mehr als 300 m² Verkaufsfläche brauchen künftig ein behindertengerechtes WC.

Erleichterungen für den Bestand

Für Eigentümer von Bestandsimmobilien ist die geplante Erleichterung beim nachträglichen Aufzugeinbau relevant. Weniger bürokratische Hürden können Modernisierungen beschleunigen und Objekte in Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf für eine breitere Mieterschaft aufwerten. Ebenfalls neu: die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohngebäuden.

Kosten: geringer als oft angenommen

Eine Schweizer Studie zum Thema Barrierefreiheit in Neubauten zeigt: Bei grösseren Projekten liegen die Mehrkosten oft unter einem halben Prozent der Gesamtbausumme. Bei kleineren Neubauten bewegen sich die Kosten zwischen 1,5 und 4 Prozent. Zwei Drittel der Maßnahmen erhöhen den Wohnkomfort für alle Bewohner, nur ein Drittel betrifft spezifische Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen.

Teil der Strategie "Berlin: zugänglich für alle 2020"

Die Bauordnungsänderung ist Teil der Vision "Berlin: zugänglich für alle 2020". Neben Wohnungen sollen auch Plätze, Haltestellen und öffentliche Gebäude barrierefrei werden. Für Investoren, die den Berliner Markt beobachten, bedeutet barrierefreies Bauen auch Zugang zu einer wachsenden Zielgruppe: der alternden Bevölkerung der Hauptstadt.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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