Recht & Politik
Klimaschutz und Immobilien
Berliner Energiewendegesetz: Was die Klimaziele bis 2050 für Eigentümer und Investoren bedeuten
Berlin will bis 2050 klimaneutral werden. Der Gesetzentwurf von 2015 legte CO2-Ziele fest und stellte Förderungen für private Eigentümer in Aussicht. Ein Rückblick.
Peter Guthmann
Der Berliner Senat legte 2015 einen Entwurf für ein Energiewendegesetz (EWG) vor. Ziel: Klimaneutralität bis 2050. Für Eigentümer und Investoren von Wohnungen in Berlin wurde damit klar, dass die energetische Beschaffenheit von Gebäuden künftig noch stärker in den Fokus rücken würde.
Die CO2-Ziele im Überblick
Der Gesetzentwurf definierte verbindliche Etappenziele, gemessen am Referenzjahr 1990:
- Bis 2020: Reduktion der CO2-Emissionen um 40 Prozent
- Bis 2030: Reduktion um 60 Prozent
- Bis 2050: Klimaneutralität, mindestens 85 Prozent Reduktion
Der Gebäudesektor, der einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch der Stadt hat, stand dabei besonders im Fokus.
Was das für Eigentümer hieß
Konkrete Pflichten für einzelne Eigentümer formulierte der Entwurf noch nicht. Die Richtung war aber absehbar: Langfristig würde der Druck zur energetischen Sanierung steigen. Fassadendämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung gehörten zu den Themen, die bei anstehenden Modernisierungen oder Neubauprojekten mitzudenken waren. Immobilien, die bereits hohe energetische Standards erfüllten, würden einen Marktvorteil haben.
Angekündigte Förderungen
Bausenator Geisel stellte in Aussicht, dass private Eigentümer bei der Umsetzung nicht allein gelassen würden. Konkrete Förderprogramme waren noch nicht benannt, es war aber davon auszugehen, dass sie sich an bestehenden Bundesprogrammen, etwa der KfW, orientieren und diese ergänzen würden. Für Eigentümer eröffnete sich damit die Möglichkeit, wertsteigernde Sanierungen mit staatlicher Unterstützung durchzuführen.
Berlins Gebäudebestand als Herausforderung
Berlin verfügt über einen heterogenen Gebäudebestand mit hohem Altbauanteil, besonders in Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf oder Tempelhof-Schöneberg. In diesen Beständen liegt Einsparpotenzial, das aber auch Investitionen erfordert. Die damalige Marktentwicklung zeigte, dass Investoren die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen frühzeitig in ihre Kalkulationen einbezogen.