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Gebäudeenergiegesetz 2024: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Das GEG ist in Kraft. Neue Heizungen müssen zu 65 % erneuerbar laufen. Für Berlins Altbaubestand eine teure Umstellung, mit Folgen für Immobilienwerte.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Was das GEG 2024 fordert

Das Gebäudeenergiegesetz ist seit Januar 2024 in Kraft. Die Kernregel: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten gilt das sofort. Für Bestandsgebäude greifen Übergangsfristen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Heizungen dürfen weiter laufen und repariert werden. Der Umstieg erfolgt schrittweise bis 2045.

Berlin hat einen der ältesten Gebäudebestände Deutschlands. Laut Zensus 2011 wurden über die Hälfte der Berliner Haushalte mit Gas oder Öl beheizt. Seitdem ist modernisiert worden, aber Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow oder Neukölln haben einen hohen Anteil an Gründerzeitbauten mit Etagenheizungen. Die auf zentrale Systeme umzurüsten, ist technisch aufwändig und teuer. Laut Umweltbundesamt verursacht ein Haushalt mit Öl-Heizung bei 120 Quadratmetern Wohnfläche rund 4,7 Tonnen CO₂ im Jahr. Angesichts von knapp 150 Millionen Tonnen CO₂ aus der Gebäudeheizung deutschlandweit wird deutlich, wie lang der Weg zur Klimaneutralität noch ist.

Auswirkungen auf den Berliner Immobilienmarkt

Lage und Zustand bleiben zentral bei der Immobilienbewertung. Aber die Energieeffizienzklasse gewinnt an Gewicht. Käufer kalkulieren Sanierungskosten in ihr Angebot ein. Ein schlecht gedämmtes Gebäude mit alter Gasheizung erzielt weniger als ein vergleichbares Objekt mit Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss. Dieser Trend zeigt sich in den aktuellen Marktdaten und betrifft Wohnungen wie Mehrfamilienhäuser gleichermaßen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) von einem zertifizierten Energieberater zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und was sie kosten. Die Förderprogramme des Bundes (BEG) decken einen Teil der Investition ab. Wer frühzeitig handelt, profitiert von niedrigeren Betriebskosten und einem stabileren Wiederverkaufswert.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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