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Mietenvolksentscheid 2015: Initiative will Berlins Wohnungspolitik per Volksentscheid umgestalten

2015 startete die Initiative 'Mietenvolksentscheid' in Berlin. Die Forderungen: mehr Sozialwohnungen, einkommensabhängige Mieten, Umstrukturierung städtischer Wohnungsunternehmen. Ein Rückblick.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Im Frühjahr 2015 brachte die Bürgerinitiative "Berliner Mietenvolksentscheid" Bewegung in die Wohnungspolitik der Hauptstadt. Per Volksentscheid sollte ein neues Gesetz zur Wohnraumversorgung erzwungen werden. Die Forderungen gingen weit über einfache Mietpreiskontrollen hinaus.

Was die Initiative forderte

Der Gesetzentwurf trug den Titel "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin" und umfasste unter anderem:

  • Aktive Schaffung von preiswertem Wohnraum durch das Land Berlin
  • Einen revolvierenden Wohnraumförderfonds
  • Einkommensorientierte Mieten in öffentlich geförderten Wohnungen
  • Zuschüsse für energetische Sanierung und Barrierefreiheit, ohne starke Mietsteigerungen
  • Umwandlung der städtischen Wohnungsunternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts mit erweiterter Mieter-Mitbestimmung

Die Liste las sich wie ein Gegenprogramm zur damaligen Berliner Wohnungspolitik. Besonders die Umstrukturierung der landeseigenen Unternehmen hätte deren Handlungsspielraum verändert.

Der Hintergrund: steigende Mieten, zu wenig Neubau

Mitte der 2010er Jahre zogen jährlich Zehntausende nach Berlin. Die Nachfrage nach Wohnungen in Berlin überstieg das Angebot bei Weitem, die Mieten stiegen und bezahlbarer Wohnraum wurde knapper. Gleichzeitig kam der Neubau nicht hinterher. Diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage schuf den politischen Druck, der Initiativen wie den Mietenvolksentscheid erst möglich machte.

Folgen für Eigentümer und Investoren

Auch wenn sich die Forderungen vor allem auf landeseigene und geförderte Bestände richteten, sendete die Initiative ein Signal an den gesamten Markt. Vorgaben bei Mieterhöhungen und Modernisierungen hätten Renditeerwartungen gedrückt, insbesondere bei Sanierungsobjekten in Bezirken wie Neukölln. Die Stärkung kommunaler Wohnungsunternehmen hätte den Wettbewerb im unteren und mittleren Preissegment verschärft. Und allein die Existenz der Initiative zeigte, dass Teile der Bevölkerung bereit waren, staatliche Eingriffe in den Markt zu unterstützen.

Wie es weiterging

Bis Mai 2015 sammelte die Initiative die erforderlichen 20.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Der eigentliche Volksentscheid scheiterte 2016 am notwendigen Quorum. Die Debatte war damit aber nicht beendet. Im Gegenteil: Der Mietenvolksentscheid gilt als Vorläufer späterer Regulierungsversuche wie dem 2020 eingeführten und vom Bundesverfassungsgericht kassierten Mietendeckel. Für Eigentümer und Investoren bleibt die Marktentwicklung in Berlin eng an solche politischen Strömungen gekoppelt.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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