Zum Hauptinhalt springen

Mietenvolksentscheid Berlin: Senat legt Kostenschätzung von 3,3 Milliarden Euro vor

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bezifferte die Kosten des Mietenvolksentscheids auf 3,3 Milliarden Euro bis 2021. Allein im ersten Jahr wären 791 Millionen Euro fällig geworden.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Die Debatte um bezahlbare Wohnungen in Berlin bekam 2015 eine konkrete Zahl: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legte eine amtliche Kostenschätzung für den Mietenvolksentscheid vor. Ergebnis: 3,3 Milliarden Euro bis 2021, davon allein 791,3 Millionen Euro im ersten Umsetzungsjahr 2017.

Was die Initiative forderte

Der Gesetzentwurf des Mietenvolksentscheids sah mehrere Maßnahmen vor: Das Land Berlin sollte aktiv günstigen Wohnraum errichten, ein revolvierender Fonds den sozialen Wohnungsbau finanzieren, und die Mieten in geförderten Wohnungen sollten sich am Einkommen der Mieter orientieren. Außerdem waren Zuschüsse für Barrierefreiheit und Energieeinsparung geplant, ohne dass Mieter dadurch stark belastet würden. Die sechs städtischen Wohnungsunternehmen sollten in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden, mit erweitertem Mitbestimmungsrecht für Mieter.

3,3 Milliarden Euro: die Rechnung des Senats

Die Kostenschätzung verteilte sich auf den Zeitraum 2017 bis 2021. Die Summe umfasste Neubauförderung, Mietsenkungen im geförderten Bestand und den Aufbau neuer Strukturen. Kritiker des Volksentscheids nutzten die Zahl als Beleg dafür, dass die Pläne den Landeshaushalt überfordert hätten. Befürworter hielten dagegen, dass bezahlbarer Wohnraum in einer wachsenden Stadt Investitionen erfordere.

Folgen für den Berliner Immobilienmarkt

Auch wenn sich die Maßnahmen auf den landeseigenen und geförderten Bestand konzentrierten, hätte eine Umsetzung das regulatorische Umfeld für den gesamten Markt verändert. Die Umwandlung städtischer Unternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts hätte als Präzedenzfall wirken können. Die finanzielle Belastung für den Landeshaushalt hätte möglicherweise zu Einsparungen in anderen Bereichen geführt. Für Investoren in angespannten Lagen wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg hätte die wachsende regulatorische Unsicherheit die Marktentwicklung beeinflusst.

Wie es weiterging

Die Initiative musste bis Ende Mai 2015 zunächst 20.000 Unterschriften sammeln, um das Volksbegehren einzuleiten. Die Kostenschätzung des Senats wurde in der öffentlichen Debatte zum zentralen Gegenargument. Der Volksentscheid kam letztlich nicht zustande, die Diskussion um staatliche Eingriffe in den Berliner Wohnungsmarkt setzte sich aber in den Folgejahren fort.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Umwandlungsverbot Berlin

§ 250 BauGB: Was das verlängerte Umwandlungsverbot für Eigentümer und Investoren in Berlin bedeutet

Das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB gilt weiter – und wurde zum 30. Oktober 2025 nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich geändert. Was Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Berlin jetzt wissen müssen und welche Möglichkeiten das neue Recht eröffnet.

Dr. Cornelius Pfisterer Dr. Cornelius Pfisterer

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Energierecht 2026

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Die Bundesregierung ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, eine Grüngasquote kommt. Was Eigentümer und Investoren in Berlin beachten sollten.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren