Recht & Politik

Wohnungspolitik Berlin 2015

Mietenvolksentscheid Berlin: Senat legt Kostenschätzung von 3,3 Milliarden Euro vor

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bezifferte die Kosten des Mietenvolksentscheids auf 3,3 Milliarden Euro bis 2021. Allein im ersten Jahr wären 791 Millionen Euro fällig geworden.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Die Debatte um bezahlbare Wohnungen in Berlin bekam 2015 eine konkrete Zahl: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legte eine amtliche Kostenschätzung für den Mietenvolksentscheid vor. Ergebnis: 3,3 Milliarden Euro bis 2021, davon allein 791,3 Millionen Euro im ersten Umsetzungsjahr 2017.

Was die Initiative forderte

Der Gesetzentwurf des Mietenvolksentscheids sah mehrere Maßnahmen vor: Das Land Berlin sollte aktiv günstigen Wohnraum errichten, ein revolvierender Fonds den sozialen Wohnungsbau finanzieren, und die Mieten in geförderten Wohnungen sollten sich am Einkommen der Mieter orientieren. Außerdem waren Zuschüsse für Barrierefreiheit und Energieeinsparung geplant, ohne dass Mieter dadurch stark belastet würden. Die sechs städtischen Wohnungsunternehmen sollten in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden, mit erweitertem Mitbestimmungsrecht für Mieter.

3,3 Milliarden Euro: die Rechnung des Senats

Die Kostenschätzung verteilte sich auf den Zeitraum 2017 bis 2021. Die Summe umfasste Neubauförderung, Mietsenkungen im geförderten Bestand und den Aufbau neuer Strukturen. Kritiker des Volksentscheids nutzten die Zahl als Beleg dafür, dass die Pläne den Landeshaushalt überfordert hätten. Befürworter hielten dagegen, dass bezahlbarer Wohnraum in einer wachsenden Stadt Investitionen erfordere.

Folgen für den Berliner Immobilienmarkt

Auch wenn sich die Maßnahmen auf den landeseigenen und geförderten Bestand konzentrierten, hätte eine Umsetzung das regulatorische Umfeld für den gesamten Markt verändert. Die Umwandlung städtischer Unternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts hätte als Präzedenzfall wirken können. Die finanzielle Belastung für den Landeshaushalt hätte möglicherweise zu Einsparungen in anderen Bereichen geführt. Für Investoren in angespannten Lagen wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg hätte die wachsende regulatorische Unsicherheit die Marktentwicklung beeinflusst.

Wie es weiterging

Die Initiative musste bis Ende Mai 2015 zunächst 20.000 Unterschriften sammeln, um das Volksbegehren einzuleiten. Die Kostenschätzung des Senats wurde in der öffentlichen Debatte zum zentralen Gegenargument. Der Volksentscheid kam letztlich nicht zustande, die Diskussion um staatliche Eingriffe in den Berliner Wohnungsmarkt setzte sich aber in den Folgejahren fort.

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