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Mietpreisbremse für ganz Berlin: Was sich ab Juni 2015 für Vermieter ändert

Ab dem 1. Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse berlinweit. Mieten bei Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Drei Ausnahmen sollten Eigentümer kennen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat hat die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Ursprünglich war diskutiert worden, die Regelung nur in ausgewählten Bezirken mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt einzuführen. Stattdessen gilt sie nun berlinweit.

Die Kernregelung

Bei einer Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die Miete künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Als Referenz dient der Berliner Mietspiegel. Die Regelung betrifft alle Mietverträge, die ab dem 1. Juni 2015 neu abgeschlossen werden. Bestehende Mietverhältnisse bleiben unberührt.

Drei Ausnahmen

Die Verordnung sieht Sonderfälle vor, die Vermieter kennen sollten.

Erstens: Hat der vorherige Mieter bereits eine Miete über der neuen Obergrenze gezahlt, darf der Vermieter diesen Betrag auch vom neuen Mieter verlangen. Eine saubere Dokumentation der Vormiete ist dafür nötig.

Zweitens: Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind ausgenommen. Der Gesetzgeber will damit Anreize für den Wohnungsneubau erhalten.

Drittens: Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung fallen ebenfalls nicht unter die Bremse. Als umfassend gilt eine Modernisierung, deren Kosten mindestens ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus erreichen.

Was sich ändert

In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Neukölln, wo die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, wird die Regelung die Dynamik bei Neuvermietungen bremsen. Für Investoren wird die Kalkulation der Rendite bei Bestandsimmobilien aufwendiger. Die genaue Prüfung des Mietspiegels und die Dokumentation von Vormieten und Modernisierungsmassnahmen werden zum festen Bestandteil des Vermietungsprozesses.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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