Recht & Politik

Regulierung des Berliner Wohnungsmarkts

Streit um Berliner Mietspiegel 2013: Unsichere Basis für die Mietpreisbremse

Der Mietspiegel 2013 steht vor Gericht in der Kritik, Eigentümerverbände sprechen von Manipulation. Gleichzeitig soll er als Grundlage der Mietpreisbremse dienen. Für Eigentümer wächst die Rechtsunsicherheit.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Während die Bundesregierung die Mietpreisbremse finalisiert, eskaliert in Berlin der Streit um deren Berechnungsgrundlage: den Berliner Mietspiegel 2013. Für Eigentümer und Investoren entsteht daraus eine Rechtsunsicherheit, die Mieterhöhungen und Renditekalkulationen betrifft.

Manipulationsvorwürfe gegen den Mietspiegel

Der Eigentümerverband "Haus & Grund" wirft dem Senat vor, bei der Erstellung des Mietspiegels 2013 manipuliert zu haben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weist die Vorwürfe als "nicht nachvollziehbar" zurück und verweist darauf, dass "Haus & Grund" selbst Mitglied der Arbeitsgruppe war, die den Mietspiegel erarbeitet hat.

Gericht entzieht Qualifizierung

Das Amtsgericht Charlottenburg hat dem Mietspiegel 2013 die Anerkennung als "qualifizierter Mietspiegel" versagt. Das hat direkte Folgen für Vermieter: Ein qualifizierter Mietspiegel erleichtert Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Fällt diese Qualifizierung weg, müssen Vermieter den Nachweis aufwendiger führen, etwa über drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Der Senat hält dagegen, dass höhere Instanzen noch nicht entschieden haben und dasselbe Amtsgericht in anderen Fällen die Qualifizierung bestätigt habe.

Mietpreisbremse auf unsicherer Basis

Die geplante Mietpreisbremse soll Mieten bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckeln. Die Basis dafür ist der umstrittene Mietspiegel. "Haus & Grund" hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Drei Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität stützen diese Auffassung in einem Gutachten. Verbandspräsident Rolf Kornemann kündigt an, bei Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anzustreben.

Konsequenzen für Eigentümer

Für Eigentümer von Wohnungen in Berlin bedeutet die Lage: Jede geplante Mieterhöhung kann leichter angefochten werden. Investoren, die Objekte in Lagen wie Mitte oder Neukölln prüfen, müssen mit höherer Unsicherheit bei der Kalkulation künftiger Mieterträge rechnen. Die Marktentwicklung hängt von der Klärung dieser Rechtsfragen ab.

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