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Mietrechtspaket 2015: Maas plant Ausweitung des Mietspiegelzeitraums auf zehn Jahre

Bundesjustizminister Maas will den Berechnungszeitraum für Mietspiegel von vier auf zehn Jahre verlängern und die Modernisierungsumlage kürzen. Die Pläne im Überblick.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Wenige Monate nach der Einführung der Mietpreisbremse legt Bundesjustizminister Heiko Maas ein neues Mietrechtspaket vor. Die beiden zentralen Punkte: Der Berechnungszeitraum für die ortsueblliche Vergleichsmiete soll von vier auf zehn Jahre steigen, und die Modernisierungsumlage soll weiter eingeschränkt werden.

Mietspiegelzeitraum: Von vier auf zehn Jahre

Aktuell fließen in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Mietverträge der letzten vier Jahre ein. Maas will diesen Zeitraum auf zehn Jahre ausdehnen. Für einen Markt wie Berlin, in dem die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, hätte das konkrete Folgen: Ältere, günstigere Verträge würden die Vergleichsmiete nach unten ziehen. In Bezirken wie Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg, wo sich die Preise seit 2010 deutlich bewegt haben, würde sich der Mietspiegel zunehmend von der Marktrealität entfernen.

Modernisierungsumlage unter Druck

Der zweite Eingriff betrifft die Möglichkeit, Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen. Eine Kürzung dieser Umlage verringert den wirtschaftlichen Anreiz für energetische Sanierungen oder die Verbesserung der Wohnqualität. Insbesondere für private Eigentümer, die eine Immobilie als Altersvorsorge nutzen, würde das die Kalkulation erschweren.

Kritik an den Plänen

Aus dem Markt kommt Widerstand. Die Kritikpunkte:

Bei einem verlängerten Berechnungszeitraum würden Modernisierungen und Instandhaltungen aufgeschoben, weil sie sich wirtschaftlich weniger rechnen. Projektentwickler könnten sich aus dem Mietwohnungsbau zurückziehen, was die Wohnungsknappheit verschärft. Der Wert von Wohnimmobilien könnte sinken, weil die Ertragsseite beschnitten wird.

Ausgangslage: Bereits regulierter Markt

Die Pläne treffen auf einen Markt, der bereits durch die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze reguliert ist. Für Eigentümer in Berlin bedeutet jede weitere Regulierungsstufe eine engere Kalkulation. Die Legacy-Content-Bewertung der Branche ist deutlich: Die Pläne gefährdeten den Wohnungsneubau und die Qualität des Bestands gleichermassen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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