Marktanalysen

Berliner Mietmarkt 2015

Mietspiegel Berlin 2015: Moderate Steigerung, politischer Zündstoff

Der Berliner Mietspiegel 2015 weist eine gewichtete Durchschnittsmiete von 5,84 Euro pro Quadratmeter aus: 2,7 Prozent mehr pro Jahr als 2013. Vermieterverbände kündigen Widerstand an.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Senator Andreas Geisel hat den neuen Berliner Mietspiegel 2015 vorgestellt. Die gewichtete Durchschnittsmiete für Wohnungen in Berlin liegt demnach bei 5,84 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Im Mietspiegel 2013 waren es noch 5,54 Euro. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,7 Prozent.

Geisel betonte, die Mieterhöhungen im Bestand seien geringer ausgefallen als befürchtet.

Die Zwickmühle des Senats

Mit diesen moderaten Zahlen bringt sich der Senat in eine widerspruchliche Lage. Eine jährliche Steigerung von knapp 3 Prozent spricht eher für eine normale Marktentwicklung als für die viel beschworene "Mietexplosion". Gleichzeitig hält der Senat an der Mietpreisbremse fest, die in Kürze in Kraft tritt. Hält er daran fest, dass die Mieten zu schnell steigen, stellt er damit die Aussagekraft seines eigenen Mietspiegels in Frage.

Die allgemeine Marktentwicklung scheint laut den offiziellen Daten weniger angespannt, als die politische Diskussion vermuten lässt.

Was der Mietspiegel für Vermieter bedeutet

Der qualifizierte Mietspiegel ist das zentrale Instrument für Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er definiert den rechtlichen Rahmen unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die moderate Steigerung könnte dazu führen, dass Mieterhöhungen in vielen Lagen geringer ausfallen als erwartet, auch in gefragten Bezirken wie Mitte.

Verbände kündigen Widerstand an

Mehrere Vermieterverbände haben angekündigt, den Mietspiegel 2015 aufgrund methodischer Zweifel nicht anzuerkennen. Ihre Kritik: Die Datenerhebung bilde die Realität des angespannten Wohnungsmarktes nicht korrekt ab. Es ist wahrscheinlich, dass der Streit um die ortsübliche Vergleichsmiete künftig vermehrt vor Gericht landet. Für Eigentümer bedeutet das eine erhöhte Rechtsunsicherheit bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen.

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