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Bündnis für bezahlbare Mieten: Was der Senatsbeschluss 2012 regelt

Der Berliner Senat hat am 4. September 2012 ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik verabschiedet. Die wichtigsten Regelungen zu Mietgrenzen, Neubau und öffentlichem Wohnungsbestand.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat hat am 4. September 2012 ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten beschlossen. Laut Pressemitteilung der Senatskanzlei soll das Bündnis dazu beitragen, dass Mieter bei den sechs städtischen Wohnungsunternehmen gut, sicher und preiswert wohnen.

Öffentlicher Bestand: von 277.000 auf 300.000 Wohnungen

Der öffentliche Wohnungsbestand soll von derzeit rund 277.000 auf 300.000 Einheiten wachsen. Das soll sowohl durch Zukauf als auch durch Neubau geschehen. Städtische Wohnungsbaugesellschaften erhalten Zugriff auf landeseigene Grundstücke, die zum Verkehrswert oder als Sacheinlage vergeben werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Wohnungsbaukonzepten. Als Pilotprojekt werden 14 Grundstücke bereitgestellt.

Neue Mietgrenzen im städtischen Bestand

Für Wohnungen im öffentlichen Bestand gelten künftig strengere Regeln:

  • Mieterhöhungen maximal 15 % in vier Jahren, orientiert am Berliner Mietspiegel. Bisher galten 20 % in drei Jahren.
  • Bei Mieterhöhungsverfahren gilt eine Belastungsgrenze von 30 % des Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete.
  • Modernisierungskosten dürfen zu maximal 9 % umgelegt werden.
  • In strittigen Fällen soll eine Schiedsstelle zwischen Mieter und Vermieter vermitteln.

Vereinfachter Wohnungstausch

Die städtischen Gesellschaften richten einen gemeinsamen Pool für Wohnungstausch ein. Ältere Mieter sollen so leichter in eine kleinere Wohnung umziehen können.

Auswirkungen auf den Gesamtmarkt

Diese Regelungen gelten zunächst nur für die landeseigenen Unternehmen. Die Signalwirkung für private Eigentümer und Investoren ist dennoch relevant. Die städtischen Gesellschaften treten verstärkt als Käufer auf, was sich auf die Marktentwicklung bei Zinshäusern auswirken kann. Außerdem reduziert die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke das verfügbare Bauland für private Entwickler.

Quelle: Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 04.09.2012

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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