Marktanalysen

Mietmarkt-Daten der Senatsverwaltung

Zwangsräumungen in Berlin: Zahlen für 2015 zeigen Rückgang in allen Bezirken

Die Zahl der Zwangsräumungen in Berlin ist 2015 das zweite Jahr in Folge gesunken, erstmals in allen zwölf Bezirken gleichzeitig. Gute Nachrichten für die Stabilität des Mietmarktes.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Rückgang das zweite Jahr in Folge

Die Zahl der Zwangsräumungen in Berlin ist 2015 erneut gesunken. Das geht aus Daten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hervor, die auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion veröffentlicht wurden. Der Trend ist erstmals seit Beginn der Datenerhebung in allen zwölf Bezirken gleichzeitig zu beobachten.

Die Zahlen im Detail

2013 wurden noch 8.323 Wohnungen wegen Mietrückständen zwangsgeräumt. 2014 sank die Zahl um rund 11 Prozent auf 7.421 Fälle. 2015 ging sie um weitere 16 Prozent auf 6.236 zurück.

Während 2014 in einzelnen Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg oder Spandau die Zahlen noch leicht stiegen, verzeichneten 2015 alle Bezirke einen Rückgang. Am stärksten fiel er in Spandau aus: minus 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Mögliche Gründe

Mehrere Faktoren tragen zum Rückgang bei: Die Konjunktur in Berlin ist gut, die Arbeitslosigkeit sinkt. Zudem greifen offenbar Präventionsmassnahmen und Beratungsangebote, die Mieter bei drohenden Zahlungsrückständen unterstützen. Für Vermieter und Investoren ist das ein positiver Indikator für die allgemeine Marktentwicklung.

Was das für Eigentümer bedeutet

Sinkende Zwangsräumungsquoten bedeuten weniger Mietausfallrisiko, geringere Kosten für Gerichts- und Räumungsverfahren und stabilere Mieteinnahmen. Die Zahlen deuten auf eine insgesamt verbesserte Zahlungsmoral der Mieter in der Hauptstadt hin.

Widersprüchliche Studie der HU Berlin

Im Kontrast zu den amtlichen Zahlen steht eine Untersuchung von Wissenschaftlern der Humboldt-Universität, die Berlin als "Hauptstadt der Zwangsräumungen" bezeichnet. Die Autoren können ihre Behauptung steigender Zahlen aber nicht mit amtlichen Daten belegen. Für eine fundierte Risikobewertung bleiben die Daten der Senatsverwaltung die verlässlichere Quelle.

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